Kosten für Heimunterbringung

Wenn das eigene Einkommen (Rente) des zu Plegenden zur Kostenabdeckung
einer Heimunterbringung nicht ausreicht, kann dann auch der
Schwiegersohn herangezogen werden, wenn die Tochter über kein eigenes
Einkommen verfügt?

Der BGH meint grundsätzlich: ja. Wäre die Tochter nicht mit dem
Schwiegersohn verheiratet, sondern würde in einer eheähnlichen
Beziehung leben, dann wäre alles kein Problem.

Näheres hier: http://www.forum-elternunterhalt.de/

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