Hallo liebe Rechtskundige,
kann mir jemand bitte beispielhaft erklären, wann der § 226 BGB angewandt wird/werden kann?
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/226/226_BGB_schi…
Wie ist der hierin genannte Begriff „Schaden“ genauer definiert?
Mit bestem Dank vorab
tantal
Beispiele nach Palandt:
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Wiederbeschaffung bestimmter hinterlegter Aktien statt der angebotenen gleichartigen wird verlangt, obwohl die Aktien wertlos sind.
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Vater verbietet Kindern Betreten des Grundstücks, auf dem die Mutter beerdigt liegt.
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Witwe der Schwiegermutter verbietet, Blumen an der GRabsteller des Mannes niederzulegen.
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Wegen 2,10 DM Zinsen wird Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt.
Schaden meint hier: Das wird nur gemacht, um den anderen „zu ärgern“ oder „zu verletzen“.
Levay
Hallo Levay,
danke für die Antwort.
Schaden meint hier: Das wird nur gemacht, um den anderen „zu
ärgern“ oder „zu verletzen“.
Ist das ärgern oder verletzt sein nicht sehr subjektiv? Wie liesse sich so etwas gerichtsfest beweisen?
MfG
tantal
Ist das ärgern oder verletzt sein nicht sehr subjektiv?
Ja, wobei es aber ja auf die Intention ankommt (vgl. Wortlaut der Norm).
Wie
liesse sich so etwas gerichtsfest beweisen?
Wie alle anderen Tatsachen auch; im Übrigen ist es hier vor allem eine Wertungsfrage. Aber dass Gerichte eine Norm auslegen müssen und einen Sachverhalt darunter subsumieren, ist nun wahrlich nichts Ungewöhnliches. Vermutlich ist die Anwendung von § 226 BGB in erster Linie Kasuistik.
Man muss aber auch klar sagen, dass der Anwendungsbereich gegen Null strebt, zumal man wohl eher § 242 BGB anwendet als § 226 BGB.
Levay