Wann Geld erstatten bei Online-Kauf

Guten Tag

angenommen ein Kunde kauft in einem Online Shop einen Artikel. Nach Aussage der Spedition wurde der Artikel auch zugestellt. Ein Abliefernachweis in der Form dass der Spediteuer angibt die Ware abgeliefert zu haben (Beim Empfänger oder einem Bevollmächtigten) liegt vor. Leider keinen Namen da es sich um eine Sendung ins Ausland handelt. Der Empfänger schwört Stein und Bein die Ware nicht zu haben. Was der Versender ihm auch glaubt.

Wann sollte der Versender dem Käufer eine Gutschrift geben?

Sobald die GS vom Spediteur erfolgte?

Wie könnte man sowas regeln?

Danke

Daniel

Hallo Daniel,

Wenn feststeht, dass der Käufer die Ware nicht erhalten hat, sollte ihm unabhängig vom Verhalten des Spediteurs eine Gutschrift erteilt werden.

Gruss
Christoph