Allerlei Zaunprobleme?

Innerhalb einer Ortschaft gibt es direkt neben einem Grundstück mit Einfamilienhaus
ein ca. 1000m² großes Grundstück, das noch nicht bebaut ist. Es ist im Besitz eines privaten Besitzers.
Das Grundstück ist durch einen Zaun vom Grundstück des Einfamilienhauses abgegrenzt.
Allerdings gehören vor dem Zaun noch ein 3 Meter Streifen zu dem Grundstück des Einfamilienhauses.
Dieser Streifen wurde vor einigen Jahren von der Gemeinde hinzugekauft und der Zaun wurde bisher noch nicht verschoben, so dass das Nachbargrundstück und dieser Streifen eine große Fläche bilden.

Seit einigen Tagen tummeln sich auf diesem großen unbebauten Nachbargrundstück Pferde.
Eigentlich eine sehr schöne Sache!
Aber, diese Pferde haben jetzt einen kleinen Teil des Zauns und einen Pfosten niedergetreten.
Die Pferdebesitzer sagen, dass der Schaden schon vorher bestanden hätte und wollen damit nichts zu tun haben.

Jetzt die vier Fragen/Probleme:

  1. wie geht man jetzt vor, Polizei anrufen und Anzeige erstatten? Rechtsanwalt einschalten?
  2. dürfen denn die Pferde ohne Weiteres auf dem 3 Meter Streifen ‚vor’ dem Einfamilienhaus drauf, oder müssen die Pferdehalter nicht einen Zaun/Abtrennung schaffen?
  3. zusätzlich wird das Nachbargrundstück nicht gemäht und alles wächst und fliegt auf den Hof des Einfamilienhauses, gibt es hier eine rechtliche Handhabe?
  4. der letzte Punkt ist der, dass auf dem Nachbargrundstück ein LKW mit Erdaushub abgeladen wurde. Dieser Erdaushub liegt jetzt zum Teil auf dem 3 Meter Streifen vor dem Einfamilienhaus
    Auf diesem Erdaushub wächst jetzt alles erdenkliche Unkraut (etwas übertrieben). Muss der
    Grundbesitzer den Erdaushub entfernen?

Vielen Dank für Rat!!!

der eigentümer des hausgrundstückes sollte schleunigst einen zaun an der richtigen grenze setzen und den eigentümer des anderen grundstücks auffordern,seinen bauplatz in ordnung zu halten–bei der gemeinde bz. gemeindeordnung nachfragen.

der eigentümer des hausgrundstückes sollte schleunigst einen
zaun an der richtigen grenze setzen und den eigentümer des
anderen grundstücks auffordern,seinen bauplatz in ordnung zu
halten–bei der gemeinde bz. gemeindeordnung nachfragen.

…und sich darüber hinaus damit abfinden, dass Natur natürlich ist…

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Die Gemeinde verweist an den Grundstücksbesitzer, sich an diesen zu wenden.
Kann man das mit der Natur vielleicht in eins zwei Sätzen beschreiben,
auch wenn ich befürchte, dass hier nicht so viel bei rauskommt?
Carolin

also,das mit der natur in D ist sone sache–wenns nicht so aussieht wie in meinem garten,dann hab ich auf jeden fall was dagegen.
es hilft nix,du musst den bauplatzbesitzer ansprechen und hin weisen.

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