Haustürgeschäft - minderjährig

Hi!

Person A (18 Jahre) wohnt mit Person B (15 Jahre) zusammen. Sie hatten letzte Woche Besuch von zwei netten und ehrlichen freenet-Leuten und haben sich von denen auch einen Vertrag andrehen lassen…

Unterschrieben haben beide: Pers A, weil der Vertrag auf seinen Namen laufen sollte und Pers. B, weil das Ged von ihrem Konto abgehen sollte.

Aber: darf so ein Vertrag überhaupt mit einer 15-jährigen abgeschlossen werden? Ok, er läuft nicht auf ihren Namen, aber sie hätte das Geld zahlen müssen… Eigentlich wäre da doch sicher die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters nötig, oder?

Der Vertrag wurde schon widerrufen, aber mich würde schon interessieren, ob sowas sein darf??

Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könnt

Gruß
Zwimpel

Natürlich dürfen auch 15-Jährige Verträge unterschreiben. Die Verträge sind dann allerdings schwebend unwirksam; die Eltern müssen ihr O. k. geben.

Levay

Aber: darf so ein Vertrag überhaupt mit einer 15-jährigen
abgeschlossen werden?

Hat die 15-jährige den Vertrag oder die Einzugsermächtigung unterschrieben ? Da aber auch der 18-jährige unterschrieben hat, ist dieser einen Vertrag eingegangen und mit 18 Jahren ist man (normalerweise) voll geschäftsfähig.

aber sie hätte das Geld zahlen müssen…

Zahlen muß der 18-jährige, wenn die 15-jährige nicht kann, darf oder will.