Hallo,
A hat ohne Wissen und Einwilligung des B Forderung eines Dritten C gegen B bezahlt. Besteht seitens A ein Anspruch auf Zahlung des Betrages der beglichenen Forderung gegen B?
Danke!
Hallo,
A hat ohne Wissen und Einwilligung des B Forderung eines Dritten C gegen B bezahlt. Besteht seitens A ein Anspruch auf Zahlung des Betrages der beglichenen Forderung gegen B?
Danke!
Um es einfach zu machen: ja.
Korrekterweise müsste er sich aber zuvor die Forderung des C abtreten lassen. Wenn der A dagegen allerdings Einreden o. ä. hatte, kann er sie auch dem A gegenüber geltend machen.
Gruß, Martin
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Korrektur: B statt A
Um es einfach zu machen: ja.
Korrekterweise müsste er sich aber zuvor die Forderung des C
abtreten lassen. Wenn der A
Hier meinte ich natürlich B !
dagegen allerdings Einreden o. ä.
hatte, kann er sie auch dem A gegenüber geltend machen.Gruß, Martin
Hallo!
Um es einfach zu machen: ja.
Korrekterweise müsste er sich aber zuvor die Forderung des C
abtreten lassen.
Das ist aber dann keinesfalls „um es einfach zu machen“. Klausurenkorrektoren würden an dieser Stelle die Lektüre abbrechen und „null Punkte“ unter Deinen Text schreiben. Der Sachverhalt gibt nämlich vor, dass C die Forderung bezahlt hat. Die Fordernug ist damit erloschen (§§ 362, 267 BGB) und kann nicht mehr, selbstverständlich auch nicht rückwirkend, abgetreten werden. C muss versuchen, nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag an sein Geld zu kommen, wenn er denn davon ausgehen durfte, im Interesse des B gehandelt zu haben.
Wenn der A dagegen allerdings Einreden o. ä.
hatte, kann er sie auch dem A gegenüber geltend machen.
Gruß, Martin