Kaufvertrag Minderjähriger

hallo,

wenn ein fast 18 jähriger (ohne sein alter anzugeben, sieht aus wie 20) einen kaufvertrag unterschreibt und auch bezahlt, muß das rückgängig gemacht werden und wie sieht es mit der kaufpreiserstattung aus?

besten dank schon

wenn ein fast 18 jähriger (ohne sein alter anzugeben, sieht
aus wie 20) einen kaufvertrag unterschreibt und auch bezahlt,
muß das rückgängig gemacht werden und wie sieht es mit der
kaufpreiserstattung aus?

Wenn er schon bezahlt hat, liegt unter Umständen ein Fall von § 110 BGB vor. Auch sonst können die Eltern natürlich ihr Einverständnis geben.

Vielleicht erzählst du die Geschichte ein bisschen genauer…

Levay

muß das rückgängig gemacht werden und wie sieht es mit der
kaufpreiserstattung aus?

Was hat er denn gekauft ? Ein Minderjähriger darf durchaus einkaufen gehen, ohne das die Käufe rückgängig gemacht werden müssen.

Was hat er denn gekauft ?

z.Bsp. einen Hund

Wenn er schon bezahlt hat, liegt unter Umständen ein Fall von
§ 110 BGB vor. Auch sonst können die Eltern natürlich ihr
Einverständnis geben.

Vielleicht erzählst du die Geschichte ein bisschen genauer…

wie bereits geschrieben, wurde bereits bezahlt.
eine hälfte hat er selbst bezahlt, die andere hälfte von der mutter bekommen. Für mich ist das doch wie ein einverständis.

wie bereits geschrieben, wurde bereits bezahlt.
eine hälfte hat er selbst bezahlt, die andere hälfte von der
mutter bekommen. Für mich ist das doch wie ein einverständis.

Es wäre wirklich hilfreich, wenn du die Geschichte genauer erzählen würdest. Was wurde gekauft? Und wer verlangt denn nun eine Rückabwicklung? Die Mutter doch wohl nicht, oder?

Levay

Es wäre wirklich hilfreich, wenn du die Geschichte genauer
erzählen würdest. Was wurde gekauft? Und wer verlangt denn nun
eine Rückabwicklung? Die Mutter doch wohl nicht, oder?

es handelt sich um einen hund und der vater hat wohl angst er wird zu groß. aber hat sich wohl erledigt, mutter gefällt er und sie will vater überzeugen.

trotzdem danke

z.Bsp. einen Hund

Da muß ich passen. Dinge des täglichen Bedarfes darf der Minderjährige ohne ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten kaufen und über Beträge, die in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einnahmen stehen, verfügen. Ob ein Hund dazu gehört, vermag ich als Nicht-Jurist nicht zu beurteilen.

Als Hundebesitzer würde ich jedoch sagen er muß unbedingt einen Hund kaufen, getreu der Aussage unseres früheren Bundespräsidenten „als Haustier nicht zu gebrauchen, als Familienmitglied unverzichtbar“.