Hallo,
es gibt ja die Möglichkeit, Internet per UMTS zu buchen bei verschiedenen Mobilfunkanbietern (weil eben kein DSL o.ä. anliegt). Die Sache funktioniert solange, bis man vielleicht umzieht. Ist dies geschehen und an diesem Ort ist (auch nach Aussage des Anbieters des Vertrages) nur sehr eingeschränkter Betrieb der Geräte möglich, so könnte man ja von einer Vertragsnichterfüllung ausgehen. Schuld daran ist der Kunde, der umzieht. Aber es ist auch eine gütliche Einigung mit dem Anbieter nicht möglich, er besteht auf volle (Geld)leistung. Kann dieser Vertrag aus diesem Grund (weil Empfang fast nicht möglich ist) gekündigt werden seitens des Verbrauchers? Gibt es Urteile?
Grüße
André