Kündigungsfrist ADAC-Mitgliedschaft
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 5. Nov 2000
In der Satzung steht dazu: „Die Kündigung der Mitgliedschaft kann ... nur zum Schluß der nächsten Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen. Meine Beitragsperiode läuft jeweils vom 04.06.-03.06. des nächsten Jahres. Bedeutet das, dass ich erst zum 03.06.2002 meine Mitgliedschaft kündigen kann?
Vielen Dank im Voraus, Tommy
Vielen Dank im Voraus, Tommy
