Hallo,
meine Frage ist : Frau A. ( geschieden )ist mit Herr B. zusammen bekommen ein Kind , da sie bald heiraten wollen bekommt das Kind schon den Nachnahme von Herr B. !
Nun geht aber die Beziehung doch auseinander !
- Frage : kann Frau A. dem Kind einfach ihren Namen jetzigen Namen geben ? Braucht sie dann eine Genemigung vom Vater des Kindes und ihren Ex ?
2.Kann sie dem Kind ihren Mädchen Name geben ? - Wenn sie doch noch eimal heiratet was dann ?
Vielen Dank Anne