Rauchverbot kontra rauchclub

Hallo,
mal angenommen ein gastwirt macht aus seiner kneipe einen rauchclub, in den nur personen mit clubausweis kommen, den natürlich jeder bekommt, wäre sowas dann legal zum rauchen??
gruss behave

Hallo,

mal angenommen ein gastwirt macht aus seiner kneipe einen
rauchclub, in den nur personen mit clubausweis kommen, den
natürlich jeder bekommt, wäre sowas dann legal zum rauchen??

daran zweifle ich. Hier die Definition einer Gaststäte:
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html

Hier das Nichtraucherschutzgesetz aus Niedersachsen:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C36193306_L2… (vgl. § 1 (1) Nr. 10)

Hier das Landesnichtraucherschutzgesetz aus Baden-Württemberg:
http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm/1442/Entw_LNR… (vgl. § 7)

Gruß
Christian

Huhu!

daran zweifle ich. Hier die Definition einer Gaststäte:
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html

Wichtig dabei: „wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.“

Muss man Mitglied in einem verein sein,um den Laden zu betreten, ist man „individualisiert“ und nicht Teil eines „bestimmten Personenkreises“. Die ersten Entscheidungen hierzu werden nicht lange auf sich warten lassen, naja, bis auf die des Bundesverfassungsgerichts, die in ca. sieben Jahren vorliegen wird.

huhu,
also könnte man sagen das in einem raucherclub geraucht und getrunken werden darf, wie zum beispiel ja auch im sportverein, eine „kneipe“ für die mitglieder ist.

also könnte man sagen das in einem raucherclub geraucht und
getrunken werden darf, wie zum beispiel ja auch im
sportverein, eine „kneipe“ für die mitglieder ist.

Im Gegensatz zu w-w-Fab ist sich das Sozialministerium in Stuttgart sicher, dass zumindest im Nichtraucherschutzgesetz BaWü keine solche Lücke gelassen wurde. Zumindest dann nicht, wenn die Mitgliederzahlen dieses ‚Clubs‘ nicht begrenzt und wechselnder Mitgliederbestand möglich ist - in allen Fällen also, in denen eine Konzession erforderlich ist:
http://smbw.baden-wuerttemberg.de/fm/2028/FAQ%20zum%…

Gruss
Schorsch

Huhu!

Im Gegensatz zu w-w-Fab ist sich das Sozialministerium in
Stuttgart sicher, dass zumindest im Nichtraucherschutzgesetz
BaWü keine solche Lücke gelassen wurde.

Ich sehe da keinen Gegensatz meiner Auffassung zu der des s-m-Sterium, denn in meiner Konstruktion handelt es sich um Räume, die wirklich nur Mitgliedern zugänglich sind. Da steht dann einer an der Tür und lässt nur Leute rein, die einen Mitgliedsausweis haben. Das wäre dann aber auch keine Gaststätte mehr.

Huhu!

also wäre es legal so ein unternehmen zu betreiben, ist dann ja kein öfentliches gebäude mehr oder?

dürfte denn da auch ein ausschank drin sein?

und selbstverständlich nur leute über 16 hätten zutritt.

Im Gegensatz zu w-w-Fab ist sich das Sozialministerium in
Stuttgart sicher, dass zumindest im Nichtraucherschutzgesetz
BaWü keine solche Lücke gelassen wurde.

Ich sehe da keinen Gegensatz meiner Auffassung zu der des
s-m-Sterium, denn in meiner Konstruktion handelt es sich um
Räume, die wirklich nur Mitgliedern zugänglich sind. Da steht
dann einer an der Tür und lässt nur Leute rein, die einen
Mitgliedsausweis haben. Das wäre dann aber auch keine
Gaststätte mehr.

Du schriebest, „Entscheidungen hierzu werden nicht lange auf sich warten lassen“, es bestünde in deiner Konstruktion aber doch kein Entscheidungsbedarf - es sei denn, du nimmst zumindest die Möglichkeit an, dass dritte durchaus einen Gegensatz zw. deiner und der Auffassung des Ministeriums sehen.

Gruss
Schorsch

Hallo,
wenn man von der Ausgangsfrage ausgeht, würde das doch im Ergebnis bedeuten, dass man einen Club gründen, völlig wahllos (also an jeden, der in das Clublokal will) Mitgliedschaften vergeben könnte und so die einschlägigen lästigen Rechtsvorschriften nicht mehr beachten müsste. Reichen solche Formalhandlungen aus, um aus einer Gaststätte ein „Clublokal“ zu machen? Ich kenne das deutsche Recht in diesem Bereich nicht, stelle mir das aber doch etwas problematisch vor.
Grüße, Peter

also wäre es legal so ein unternehmen zu betreiben, ist dann
ja kein öfentliches gebäude mehr oder?

dürfte denn da auch ein ausschank drin sein?

und selbstverständlich nur leute über 16 hätten zutritt.

Nein. Die von dir formulierte Ausschlussbedingung „nur leute über 16 hätten zutritt“ ist nicht annähernd hinreichend. Die Leute müssten feste Mitglieder des Vereins sein, und die Voraussetzung für den Vereinsbeitritt darf sich nicht im wesentlichen in der Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestbeitrags erschöpfen.

Legal wäre z. B. das Rauchen im Privatclub der ‚Smoking Businessmen‘, die nur Eigentümer von bei der IHK geführten Unternehmen aufnehmen. In der Vereinsgaststätte des Vereins „Smoke Today“, dem jeder über 16-jährige beitreten kann, wäre das Nichtraucherschutzgesetz hingegen einzuhalten.

Gruss
Schorsch

Hallo

Du schriebest, "Entscheidungen hierzu werden nicht lange
auf sich warten lassen
", es bestünde in deiner
Konstruktion aber doch kein Entscheidungsbedarf - es sei denn,
du nimmst zumindest die Möglichkeit an, dass dritte durchaus
einen Gegensatz zw. deiner und der Auffassung des Ministeriums
sehen.

Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Rechtswissenschaft, dass jemand zu einer Rechtsfrage keine abweichende Auffassung vertritt und ein Gerichtsverfahren anstrengt, so dass es hierzu entsprechende Entscheidungen gibt.

Ob diese Ansichten auch vertretbar und somit juristisch aussichtsreich sind, ist immer eine andere Frage.

Gruß
Dea

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hallo
aber es muss doch möglich sein, ein ambiente zu erschaffen welches keine gastwirtschaft ist, sonder welches als privater raum angesehen wird, in dem man sich legal treffen kann, ein bierchen trinken, und dabei seine zigarette genießt ode auch ne runde dart oder billard zockt, es kann doch nicht sein das in deutschland die menschen gezwungen werden ihr bier zu hause zu trinken und net in die neipe dürfen.

aber es muss doch möglich sein, ein ambiente zu erschaffen

Keine Sorge, ist möglich (zumindest in BaWü). Der Wirt muss lediglich einen abgetrennten Raum zum Raucherzimmer erklären. Da darf dann gequalmt werden nach Herzenslust!

Gruss
Schorsch

Hallo behave,

es kann doch nicht sein das
in deutschland die menschen gezwungen werden ihr bier zu hause
zu trinken und net in die neipe dürfen.

Das werden sie auch nicht. In D darf (fast) jeder in die Kneipe und dort ein Bierchen trinken.

Nur rauchen dürfen sie dort nicht.

Ralph

Hallo
trotzdem ist das rauchverbot ein eingriff in den freien willen eines menschen, jeder weiss in einer kneipe wird getrunken, uind geraucht, wenn das einem nichtraucher nicht passt soll der doch woanders hingehen, es gbt auch nichtraucher lokale, aber generell das rauchen verbieten ist meiner meinung nach ein tiefer eingriff in die freie selbstbestimmung, und ich denke es werden noch viele klagen kommen und einge lokale den bach runter gehen

Nochmal hallo!

Den freien Willen eines Menschen kann man zum Glück noch nicht brechen, aber es handelt sich (wie allerdings jedes verbotsgesetz) um einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 GG), der für meinen Geschmack auch ein bißchen weit geht. Als Ex-Raucher wäre ich zwar manches Mal schon froh, wenn man in der Kneipe besser atmen könnte (und die Klamoten nicht nach jedem Besuch und vor dem Waschen erst drei Tage auf den Balkon hängen müsste), aber für mich gehört es trotzdem dazu. Und den Gastwirt als Verantwortlichen zum Vollstrecker des Verbots zu erklären, selbst wenn definitiv alle Anwesenden mit dem Rauchen einverstanden sind, halte ich auch für unglücklich.

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Hallöchen,

Muss man Mitglied in einem verein sein,um den Laden zu
betreten, ist man „individualisiert“ und nicht Teil eines
„bestimmten Personenkreises“.

hm, die Interpretation ist mir neu, was nicht heißen soll, daß ich sie für falsch halte. Die Baden-Württemberger werden da allerdings ohnehin etwas konkreter:
„wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen“ Das umfaßt m.E. auch Vereinslokale u.ä.

Gruß
Christian

Als ich noch geraucht habe …
… hatte ich auch noch so eine intolerante und rücksichtslose Denkweise. Da man bei einem Raucher, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, mit Argumenten kaum weiterkommt, war das Gesetz wohl kaum vermeidbar und damit richtig.

Ich rase auch gerne mit 80km/h durch die Stadt. Es ist aber verboten. Warum? Um andere zu schützen. Nun könnte man argumentieren, dass jede Geschwindigkeitsbegrenzung ein „Eingriff in den freien Willen“ eines Autofahrers ist und jeder, dem das nicht passt, öffentliche Strassen zu meiden hätte, aber das würde doch keiner ernst nehmen.

Mit der Freiheit ist das halt so eine Sache. Diese findet immer dort die Grenzen, wenn die Freiheit, Gesundheit, das Leben etc. anderer eingeschränkt oder gefährdert wird. Da sich viele Dinge im alltäglichen Leben halt nicht von alleine regeln, sind Verbote notwendig. Natürlich gehen immer die auf die Barrikaden, die davon betroffen sind.

Gruß

S.J.

trotzdem ist das rauchverbot ein eingriff in den freien willen
eines menschen, jeder weiss in einer kneipe wird getrunken,
uind geraucht, wenn das einem nichtraucher nicht passt soll
der doch woanders hingehen, es gbt auch nichtraucher lokale,
aber generell das rauchen verbieten ist meiner meinung nach
ein tiefer eingriff in die freie selbstbestimmung, und ich
denke es werden noch viele klagen kommen und einge lokale den
bach runter gehen

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Hallo
trotzdem ist das rauchverbot ein eingriff in den freien willen
eines menschen,

Und das Rauchen ist kein Eingriff in den freien Willen und sogar deren körperliche Unversehrtheit der Nichtraucher? Sowohl der anderen Gäste als auch des Wirtes und der Bedienung?

jeder weiss in einer kneipe wird getrunken,
uind geraucht,

Jetzt eben nicht mehr.

wenn das einem nichtraucher nicht passt soll
der doch woanders hingehen,

Und der Wirt und die Bedienung kann sich das auch aussuchen?

es gbt auch nichtraucher lokale,
aber generell das rauchen verbieten ist meiner meinung nach
ein tiefer eingriff in die freie selbstbestimmung,

Ja. Aber eben ein kleinerer als das Gegenteil.

und ich
denke es werden noch viele klagen kommen

Sicher. Wir sind schließlich ein Rechtsstaat, in dem das möglich ist.

und einge lokale den bach runter gehen

Anderenorts hat die Zahl der Gäste zugenommen. Weil die Raucher trotzdem kommen (und vor die Tür gehen) und Familien mit Kindern sowie Ältere endlich wieder atmen können.
Gruß
loderunner

Hallo,
mal angenommen ein gastwirt macht aus seiner kneipe einen
rauchclub, in den nur personen mit clubausweis kommen, den
natürlich jeder bekommt, wäre sowas dann legal zum rauchen??
gruss behave

Ich muss jetzt zum Rauchen in den Hof in die Garage. Hab sonst immer im Treppenhaus geraucht, da ist noch nie jemand langgekommen. Niemanden hat es gestört. Im Sommer ok, aber im Winter wirds sehr kalt. Sogar Drogenjunkies bekommen beheizte Fixerstuben gesponsort. Bin ich als Raucher jetzt weniger wert als ein Junkie? Und die Damen und Herren Minister rauchen bestimmt weiterhin im Büro!