Urheberrecht/Bilderklau

Hallo,

Person A bietet in seinem gewerblichen Shop im Internet Waren an mit Fotos (Teilausschnitte der relevanten Ware; Hintergrund ausgeschnitten ) von Person B.
A macht sogar in Foren Werbung für seine Waren mit diesen Fotos.

Wie sieht das aus, wenn B zu einem Anwalt geht? Muss A die Kosten dafür zahlen? Was wenn A kein Geld hat-bleibt B dann auf den Anwaltskosten sitzen?

Gruss,
C.

Hi

Wie sieht das aus, wenn B zu einem Anwalt geht? Muss A die
Kosten dafür zahlen?

Das hängt davon ab wie letzlich die möglicherweise gerichtliche
Entscheidung ausfällt…
ob und wie verglichen wird usw.

Was wenn A kein Geld hat-bleibt B dann

auf den Anwaltskosten sitzen?

Höchstwahrscheinlich

Hi
Das hängt davon ab wie letzlich die möglicherweise
gerichtliche
Entscheidung ausfällt…
ob und wie verglichen wird usw.

Hm, also die Bilder sind eindeutig von Person B-da es sich nicht um Massenware (wie zB eine CD) handelt, ist der Vergleich recht einfach. Die Originalbilder lieben B vor.

Was wenn A kein Geld hat-bleibt B dann

auf den Anwaltskosten sitzen?

Höchstwahrscheinlich

Das ist schlecht, denn B hat auch nicht viel Geld :open_mouth:(

Gruss,
C.

Hallo,

Was wenn A kein Geld hat-bleibt B dann
auf den Anwaltskosten sitzen?

Muss man ja auch nicht gleich per Anwalt machen. Rechnungen kann man
auch selbst schreiben und Anzeigen stellen ebenfalls. Wenn A aber im
Internet was verkauft, dann hat er zumindest was, was er verkaufen
kann. Mit einem entsprechenden Urteil (Gewinn des Prozesses
vorausgesetzt) könnte man dann auch den Gerichtsvollzieher schicken.
viel Erfolg
Richard

PS: Wie kommt denn A eigentlich an die Ware? Ich meine, wenn er was
verkauft, dann muss er es ja auch haben. Und dann könnte er selbst
das Bild machen. Klar, Faulheit ist auch eine Begabung. Aber dann
muss man eben für die Leistung bezahlen.

Hallo,

PS: Wie kommt denn A eigentlich an die Ware? Ich meine, wenn
er was
verkauft, dann muss er es ja auch haben. Und dann könnte er
selbst
das Bild machen. Klar, Faulheit ist auch eine Begabung. Aber
dann
muss man eben für die Leistung bezahlen.

A hat die Ware offenbar noch niemals angefertigt (sonst hätte A ja ein eigenes Foto verwenden können). Die Ware wird wohl erst bei Bestellung angefertigt.

Hi
Das hängt davon ab wie letzlich die möglicherweise
gerichtliche
Entscheidung ausfällt…
ob und wie verglichen wird usw.

Hm, also die Bilder sind eindeutig von Person B-da es sich
nicht um Massenware (wie zB eine CD) handelt, ist der
Vergleich recht einfach. Die Originalbilder lieben B vor.

unter Vergleich oder verglichen dachte ich eigentlich an eine Lösung
der Auseinandersetzung ohne Gerichtsurteil, das heisst man einigt
sich mittels gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.
nicht die Bilder habe ich gemeint, aber es spielt natürlich vom
Risiko her unter anderem eine wesentliche Rolle, wie deutlich man
beweisen kann selbst(B) der Urheber zu sein.

OL

Hallo,

A hat die Ware offenbar noch niemals angefertigt

Offenbar ist immer gefährlich, aber wenn es keine Kaufware ist, diue
jeder kriegen kann, dann stehen die Chancen gut. Mehr steht ja schon im
E-mail.
Grüßerle
Richard