Stornogebühren bei Rücktritt ohne AGB

Hallo!

Person A wird mit einer Gruppe zu einer Bootstour angemeldet. Die Anmeldung erfolgt telefonisch über die auf der Website angegebenen Telefonnummer. Auf der Website steht ein Pauschalangebot mit einem Festpreis - dieses Angebot wird von Person B für die Gruppe gebucht.
Person A wird nun fünf Tage vor der Tour krank. Sie soll 50% Stornogebühren bezahlen. Da sich auf der Website keine AGBs finden, ist für sie nicht nachvollziehbar, wie der Veranstalter auf diesen Betrag kommt. Darf er das einfach so festlegen? Wenn er keine AGBs veröffentlicht und Person B, die das ganze gebucht hat, ebenfalls keine AGBs einsehen konnte - ist das dann alles rechtens?

LG
die Lidscha

Hallo,

wenn der Veranstalter keinerlei Regelungen in AGB hinsichtlich einer Stornierung, Stornierungskosten oder überhaupt eines Rücktritts hat, dann gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Dies bedeutet, dass Person A verpflichtet ist, den vollen Preis zu zahlen, da ein Vertrag geschlossen wurden. Den Anbieter braucht es nicht zu interessieren, ob A teilnehmen kann oder nicht oder warum. Seine Pflicht ist es, die Veranstaltung anzubieten, die Pflicht von A, den Preis zu bezahlen. Krankheit ist kein Rücktrittsgrund.

Wenn der Veranstalter nun A anbietet, dass er 50% weniger bezahlt, weil er nicht teilnimmt, dann ist das von ihm ein freiwilliges Entgegenkommen. Er ist hierzu nicht verpflichtet und könnte tatsächlich den vollen Preis verlangen.

Gruß
Dea

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Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Dann wird sich Person A jetzt freuen, dass sie nur 50% bezahlen muss.
Man muss es ja immer positiv sehen :wink:

LG
die Lidscha

Man könnte sagen, das Glas ist halb voll :smile:

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