Hallo,
nur mal so angenommen,
In einem Haus befinden sich drei Zimmer welche an verschiedene Mieter immer nur kurzzeitig ( Tage bis Wochenweise ) vermietet werden. Für den gemeinschaftlichen Gebrauch ist ein Bad, und ein Aufenthaltsraum mit Kochecke vorhanden.
Zwei Zimmer sind vermietet, für das dritte Zimmer kommt ein Interessent und schaut sich das Zimmer und die Gemeinschafträume an. Die Besichtigung verläuft insgesamt harmonisch.
Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weigert sich ein Mieter das Zimmer zu räumen. Erwirkt bei Gericht einen Beschluss bleiben zu dürfen. Allerdings durch falsche Angaben. Wenige Stunden später ist der Beschluss hinfällig. Der Gute muss sofort ausziehen.
Aus Rache wird der Vermieter angezeigt wegen Hausfriedensbruch, weil wie oben geschrieben, einige Woche vorher mit einem potentiellen Mieter die Gemeinschaftsräume besichtigt wurden.
So, jetzt zum Kern der Frage.
Der Mieter hat vor Gericht an Eides Statt falsche Erklärungen abgegeben um das Zimmer behalten zu können. Mal geraten, § 156 StGB
Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch dürfte in die Richtung falsche Verdächtigung gehen. Mal § 164 StGB angenommen.
Was wird den Mieter erwarten?
Gruß
hartmut
Hallo,
nur mal so angenommen,
In einem Haus befinden sich drei Zimmer welche an verschiedene
Mieter immer nur kurzzeitig ( Tage bis Wochenweise ) vermietet
werden. Für den gemeinschaftlichen Gebrauch ist ein Bad, und
ein Aufenthaltsraum mit Kochecke vorhanden.
Zwei Zimmer sind vermietet, für das dritte Zimmer kommt ein
Interessent und schaut sich das Zimmer und die
Gemeinschafträume an. Die Besichtigung verläuft insgesamt
harmonisch.
Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weigert sich ein Mieter
das Zimmer zu räumen. Erwirkt bei Gericht einen Beschluss
bleiben zu dürfen. Allerdings durch falsche Angaben. Wenige
Stunden später ist der Beschluss hinfällig. Der Gute muss
sofort ausziehen.
Aus Rache wird der Vermieter angezeigt wegen
Hausfriedensbruch, weil wie oben geschrieben, einige Woche
vorher mit einem potentiellen Mieter die Gemeinschaftsräume
besichtigt wurden.
So, jetzt zum Kern der Frage.
Der Mieter hat vor Gericht an Eides Statt falsche Erklärungen
abgegeben um das Zimmer behalten zu können. Mal geraten, § 156
StGB
Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch dürfte in die Richtung
falsche Verdächtigung gehen. Mal § 164 StGB angenommen.
Was wird den Mieter erwarten?
Bei überarbeiteter Staatsanwaltschaften die Einstellung des Verfahrens mangels „öffentlichem Interesse“;
Die falsche „Abgabe an Eides Statt“ ; hat er da einen schriftlichen oder mündlichen Eid an Eides Statt abgegeben oder „nur“ eine falsche Angabe gemacht???
Selbst „nur eine falsche Angabe“ wäre ein versuchter Prozessbetrug,…
mfg
Gruß
hartmut
Hallo Peter
erst einmal Danke,
in diesen fiktiven Fall wurden falsche Angaben gemacht bezüglich des Mietverhältnisses. Es wurde angegeben es bestünde ein unbefristeter Mietvertrag, scheinbar auch über den Mietgegenstand, statt Zimmer Wohnung. Durch diese falsche Angabe erhielt der Mieter den Beschluss wieder in das Zimmer ( Wohnung ) einziehen zu dürfen.
Der Mieter kam in Begleitung des Gerichtsvollziehers. Der Beschluss der am Morgen gefällt wurde, wurde am Nachmittag auf Antrag des Vermieters durch den gleichen Richter wieder zurück genommen. Der Gerichtsvollzieher bestätigte die Angaben des Vermieters.
Scheinbar war der Richter recht ungehalten über die Angaben welche der Mieter gemacht hat.
Gruß
hartmut