Privatinsolvenz

Hallo !

Mal eine Verständnisfrage zum Thema „Privatinsolvenz“.
Wenn ein selbständiger Handwerker mit einem kleinen Betrieb durch, sagen wir mal, Kombination von sinkendem Umsatz bei gleichbleibenden Kosten sowie massivem Zahlungsverzug einiger Kunden insolvent wurde, oder eine Privatperson, die bei bestehendem Einkommen Kredite aufgenommen hat und, meinetwegen durch Versicherungen und Renten einen hohen Kostenapparat befriedigen mußte, durch unverschuldete Arbeitslosigkeit diese Kosten nicht mehr aufbringen kann und dadurch überschuldet ist. Mit kurzen Worten also: Der Grund der Ver- bzw. Überschuldung ist nicht in einem „leichtfertigen Lebenswandel“ sondern durch äußere Umstände gegeben.
Nun meldet diese Person Privatinsolvenz an und durchläuft den kompletten Prozess bis zur Restschuldbefreiung.
Wenn ich den Sinn und das Prinzip dieser Insolvenz richtig verstehe soll damit doch, grade auch durch die lange Wohlverhaltensphase, solchen Leuten die Möglichkeit einer zweiten Chance gegeben werden und zwischen diesen und denjenigen, die schon von klein auf über ihre Verhältnisse leben unterschieden werden. Nach dem Motto: Wer in sieben Jahren zeigt daß er mit Geld dann doch nicht umgehen kann hat eben Pech gehabt und dem bleibt die Restschuldbefreiung versagt.

Wie sieht das dann mit der Schufa bzw. der Kreditwürdigkeit aus ? Ist nach sieben Jahren die Schufa wieder „sauber“ oder dauert das dann noch die „normalen“ drei Jahre bis alle Einträge gelöscht sind ? Oder ist das so, daß da ein Eintrag bleibt „Hat mal Insolvenz angemeldet“ - und damit die Kreditwürdigkeit dauerhaft futsch ist. Das würde doch dann eigentlich dem Sinn des Ganzen widersprechen - die Gläubiger gehen leer aus und der Schuldner ist im Prinzip da, wo er mit einer Eidesstattlichen Versicherung auch wäre: Zwar schuldet er nun keinem mehr was, aber ein „normales“ Leben im Sinne der Kreditwürdigkeit gibts auch nicht.

Das würde mich mal interessieren. Insolvenz - Neuanfang auch mit „weißer Weste“ im Sinne der Kreditwürdigkeit, oder eben mit einem Makel versehen, der auch auf diesem Weg nicht zu tilgen ist ?

Bin mal gespannt auf Eure Antworten !

Gruß,
Oso

Hallo Oso,

Nach dem Motto: Wer in sieben Jahren zeigt daß er mit Geld dann doch nicht umgehen kann hat eben Pech gehabt und dem bleibt die Restschuldbefreiung versagt.

Sieben Jahre waren es mal (und zwar beginnend mit der Beendigung des Verfahrens), seit dem 01.12.2001 sind es nur noch 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Wenn ich den Sinn und das Prinzip dieser Insolvenz richtig verstehe soll damit doch, grade auch durch die lange Wohlverhaltensphase, solchen Leuten die Möglichkeit einer zweiten Chance gegeben werden und zwischen diesen und denjenigen, die schon von klein auf über ihre Verhältnisse leben unterschieden werden.

Den Sinn dieser langen Wohlverhaltensperiode verstehe ich offen gesagt auch nicht. Wahrscheinlich ist das so eine Gerechtigkeitsgeschichte, denn wäre die Zeit vielleich ein Jahr, so würden viele denken: „Der macht Schulden und ist nach einem Jahr wieder rein, das reizt doch direkt dazu, Schulden zu machen“. Soweit ich weiß, hat der Zeitraum von 6-7 Jahren seinen Ursprung in der Bibel.

Anders als viele glauben, kann ein Schuldner neue Schulden machen und dennoch die Restschuldbefreiung erlangen. Die neuen Schulden haben nur nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun, so dass der Schuldner die neuen Gläubiger auch nach der Restschuldbefreiung (die nur für die alten Schulden gilt) bis zu 30 Jahre an seiner Seite haben kann. Insofern wird nicht nach „guten“ oder „schlechten“ Schuldnern getrennt (wer will darüber auch richten?), es geht nur darum, ob der Schuldner sich gegenüber seinen alten Gläubigern wohl verhält.

Zur Schufa: https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=…. Was in privaten Datenbanken steht, z.B. bei Quelle oder einer betroffenen Bank, ist nicht gesetzlich geregelt. Da kann man nicht sagen, wann das gelöscht wird. Da es die Restschuldbefreiung noch nicht lange gibt, fehlen leider auch noch Erfahrungen.

Sinn des Insolvenzverfahrens ist ja, dass Leute, die aufgrund hoher Verschuldung aus dem wirtschaftlichen Leben gewissermaßen verbannt sind, wieder Tritt fassen können. Nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern um dem Markt diese Leute als Umsatzbringer zurückzuführen. Wir erleben es oft, wenn wir ein Unternehmen fortführen, dass die geschädigten Lieferanten sehr wohl willig sind, im Insolvenzverfahren weiter zu liefern. Das hat nur einen Grund: Damit machen sie wieder Gewinne, und andere Unternehmen, die sich frei am Markt bewegen, können auch schon bald in Insolvenz sein, das Risiko eines Zahlungsausfalls ist dort also genauso vorhanden.

Insofern bin ich optimistisch, dass Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung weitgehend normal am Wirtschaftsleben werden teilnehmen können. Nur die Kreditvergabe wird, so schätze ich, ein schwieriges Thema bleiben.

Gruß,
Oskar

Soweit ich weiß, hat der Zeitraum von 6-7 Jahren
seinen Ursprung in der Bibel.

http://de.wikipedia.org/wiki/Jubeljahr

_"Bei den Hebräern wurde nach siebenmal sieben Sabbatjahren ein Jubeljahr ausgerufen, also jedes 49. Jahr. (…) verkaufte und verpfändete Grundstücke (…) kamen ohne Entschädigung aus fremden Händen wieder an den ursprünglichen Besitzer oder seine rechtmäßigen Erben zurück und alle Schulden wurden erlassen." _

etwas o.T.
Hallo,

durch Versicherungen und Renten einen hohen Kostenapparat
befriedigen mußte, durch unverschuldete Arbeitslosigkeit diese
Kosten nicht mehr aufbringen kann

wie kann das sein? Normalerweise können Versicherungen und Renten „auf Eis gelegt“ werden (natürlich mit entsprechenden Leistungseinbußen). Was ist das für eine Versicherung/Rente, die viel Geld kostet und die man nicht einfrieren kann?

Gruß, Niels

Hallo

Wie sieht das dann mit der Schufa bzw. der Kreditwürdigkeit
aus ? Ist nach sieben Jahren die Schufa wieder „sauber“ oder
dauert das dann noch die „normalen“ drei Jahre bis alle
Einträge gelöscht sind ? Oder ist das so, daß da ein Eintrag
bleibt „Hat mal Insolvenz angemeldet“ - und damit die
Kreditwürdigkeit dauerhaft futsch ist.

ne es wird verklausuliert ausgedrückt: nicht kreditwürdig heisst das.
EV ist irgendwann raus und nicht mehr relevant. Hab selbst einen Fall erlebt wo die EV 2005 wieder raus war und der auch wieder Kredit bekam, 2006. Hängt auch von der Bank ab.

Mit PI ist man NIE mehr kreditwürdig, so jedenfalls die Aussage meines Bekannten, der jahrelang „Beitreibung“ bei der SPK gemacht hat.Man kann aber wieder ruhig schlafen und darf wieder Geld haben, offiziel:wink:

Das würde doch dann

eigentlich dem Sinn des Ganzen widersprechen - die Gläubiger
gehen leer aus und der Schuldner ist im Prinzip da, wo er mit
einer Eidesstattlichen Versicherung auch wäre: Zwar schuldet
er nun keinem mehr was, aber ein „normales“ Leben im Sinne der
Kreditwürdigkeit gibts auch nicht.

Genau so ist es

Das würde mich mal interessieren. Insolvenz - Neuanfang auch
mit „weißer Weste“ im Sinne der Kreditwürdigkeit, oder eben
mit einem Makel versehen, der auch auf diesem Weg nicht zu
tilgen ist ?

Bin mal gespannt auf Eure Antworten !

Gruß,
Oso

LG
Mikesch