Unentgeltliche Grundstücksabgabe

Hallo,

angenommen es würde folgende Situation herrschen:

Ein Grundstücksbesitzer hat die Absicht auf seinem bisher als Garten genutzten Grundstück ein Haus zu bauen. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Gebiet ohne Bebauungsplan.

Da die am Grundstück vorbeilaufende Straße irgendwann verbreitert werden soll, würde die Gemeinde eine „Baugenehmigung“ davon abhängig machen, dass der Grundstücksbesitzer unentgeltlich und ohne einen anderen Ausgleich eine ca. 90qm große Fläche an die Gemeinde abgibt. Außerdem würde die Gemeinde verlangen, dass man sich nach wie vor als Grundstückseigner an den Straßenbaukosten beteiligt.

Obwohl eine hinter dem Grundstück liegende und ungenutzte Fläche, welche der Gemeinde gehört, zur Verfügung steht, würde die Gemeinde die Abgabe ablehnen, da auch die anderen Grundstückseigner auf die Forderung der Gemeinde eingegangen sind.

Handelt die Gemeinde richtig?

Hallo,

als rein abstrakte Antwort, da ich insb. die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Situation nicht kenne, handelt die Gemeinde m.E. rechtswidrig.

Die Erteilung einer Baugenehmigung kann nicht von bestimmten Bedingungen (die nicht zum Inhalt der Genehmigung gehören) abhängig gemacht werden. Wenn das geplante Bauvorhaben zulässig ist, dann hat der Grundstückseigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Da kann die Gemeinde nichts gegen tun.

Anders wäre Situation natürlich ggf. dann, wenn die Gemeinde durch Erlass eines Bebauungsplans erst die bauplanungsrechtlichen Voraussettzungen schaffen möchte. Hier kann in der Tat über Bedingungen verhandelt werden.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

in der praxis wird das hier so gemacht–die gemeinde schlägt immer einen deal vor.
da werden dann die dollsten sachen gemacht z.b.hatte jemand ein grundstück geerbt und wollte bauen-abgelehnt,das hörte ein anderer grundstückseigentümer(nachbarparzelle)und hat dem erben das grundstück ab gekauft–bei einem landtausch mit dem kreis,nicht gemeinde,ist dann auch eine baugenehmigung dabei heraus gekommen.

Ich weiß, dass das häufig so gehandhabt wird. Da muss aber unterschieden werden.

Teilweise handelt die Gemeinde hier definitiv rechtswidrig und der Eigentümer weiß das nicht, weil er keinen Anwalt konsultiert (der dann insg. deutlich billiger gewesen wäre).

Andererseits ist es aber auch häufig so, dass das gewünschte Bauvorhaben von bestehendem Bauordnungs- und Planungsrecht abweicht. In diesem Falle ist es völlig in Ordnung, wenn die Gemeinde basierend auf solchen Deals Berfreiungen erteilt, welche die Baugenehmigung erst möglich machen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Da die am Grundstück vorbeilaufende Straße irgendwann
verbreitert werden soll, würde die Gemeinde eine
„Baugenehmigung“ davon abhängig machen, dass der
Grundstücksbesitzer unentgeltlich und ohne einen anderen
Ausgleich eine ca. 90qm große Fläche an die Gemeinde abgibt.

Niemand kann gezwungen werden Eigentum unentgeltlich herzugeben und schon gar nicht als Bedingung für eine Baugenehmigung. Das ist schön ummäntelte Erpressung.
Will die Gemeinde 90qm für den späteren Straßenbau, so kann sie diese Fläche ja bereits jetzt erwerben, bevor das Grundstück bebaut ist. Möglich wäre auch ein Vertrag, daß der Eigentümer die für den Straßenbau notwendige Fläche zu gegebener Zeit gegen x Euro/qm an die Gemeinde verkauft. Solche Verträge sind im Straßenbau üblich.

Außerdem würde die Gemeinde verlangen, dass man sich nach wie
vor als Grundstückseigner an den Straßenbaukosten beteiligt.

Der Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks muß sich natürlich im Rahmen der Gemeindesatzung an den Erschließungskosten beteiligen. Da diese Satzungen sehr unterschiedlich sein können, sollte man genau hinsehen.

Obwohl eine hinter dem Grundstück liegende und ungenutzte
Fläche, welche der Gemeinde gehört, zur Verfügung steht, würde
die Gemeinde die Abgabe ablehnen, da auch die anderen
Grundstückseigner auf die Forderung der Gemeinde eingegangen
sind.

Das ist zwar auch ein Erpressungsversuch, allerdings legitim, denn die Gemeinde muß ihr Grundstück genausowenig hergeben wie jeder andere auch.

Ich würde die Gemeinde versuchen mit den eigenen Waffen zu schlagen. Verkauft die Gemeinde das Brachland, verkauft der Bürger 90qm für den Straßenbau.
Vorher sollte man sich aber kundig machen, ob die Gemeinde rechtliche Möglichkeiten hat, das Bauvorhaben zu kippen. Da wäre ein Städtplanungsbüro, also ein Architekt oder Ing., der sich mit Bebauungsplänen beschäftigt, der richtige Ansprechpartner.

Oftmals nutzen die Gemeinden ihre Obrigkeitsstellung aus um ihre spezifischen Wünsche durchzusetzen. Aber dazu ließen sich nur Vermutungen anstellen.

Gruß Steffi