Hallo,
Da die am Grundstück vorbeilaufende Straße irgendwann
verbreitert werden soll, würde die Gemeinde eine
„Baugenehmigung“ davon abhängig machen, dass der
Grundstücksbesitzer unentgeltlich und ohne einen anderen
Ausgleich eine ca. 90qm große Fläche an die Gemeinde abgibt.
Niemand kann gezwungen werden Eigentum unentgeltlich herzugeben und schon gar nicht als Bedingung für eine Baugenehmigung. Das ist schön ummäntelte Erpressung.
Will die Gemeinde 90qm für den späteren Straßenbau, so kann sie diese Fläche ja bereits jetzt erwerben, bevor das Grundstück bebaut ist. Möglich wäre auch ein Vertrag, daß der Eigentümer die für den Straßenbau notwendige Fläche zu gegebener Zeit gegen x Euro/qm an die Gemeinde verkauft. Solche Verträge sind im Straßenbau üblich.
Außerdem würde die Gemeinde verlangen, dass man sich nach wie
vor als Grundstückseigner an den Straßenbaukosten beteiligt.
Der Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks muß sich natürlich im Rahmen der Gemeindesatzung an den Erschließungskosten beteiligen. Da diese Satzungen sehr unterschiedlich sein können, sollte man genau hinsehen.
Obwohl eine hinter dem Grundstück liegende und ungenutzte
Fläche, welche der Gemeinde gehört, zur Verfügung steht, würde
die Gemeinde die Abgabe ablehnen, da auch die anderen
Grundstückseigner auf die Forderung der Gemeinde eingegangen
sind.
Das ist zwar auch ein Erpressungsversuch, allerdings legitim, denn die Gemeinde muß ihr Grundstück genausowenig hergeben wie jeder andere auch.
Ich würde die Gemeinde versuchen mit den eigenen Waffen zu schlagen. Verkauft die Gemeinde das Brachland, verkauft der Bürger 90qm für den Straßenbau.
Vorher sollte man sich aber kundig machen, ob die Gemeinde rechtliche Möglichkeiten hat, das Bauvorhaben zu kippen. Da wäre ein Städtplanungsbüro, also ein Architekt oder Ing., der sich mit Bebauungsplänen beschäftigt, der richtige Ansprechpartner.
Oftmals nutzen die Gemeinden ihre Obrigkeitsstellung aus um ihre spezifischen Wünsche durchzusetzen. Aber dazu ließen sich nur Vermutungen anstellen.
Gruß Steffi