Hallo Experten,
folgender Sachverhalt:
Schuldner A ist bei Freund B vor langer Zeit gemeldet und wohnt seit ca. 2 Jahren woanders (das ist Gläubiger eigentlich auch bekannt) Nun kam ein Gerichtsvollzieher zu B, klingelte nicht, sondern warf nur eine Mitteilung in den Briefkasten „Sehr geehrter A… ich habe Sie nicht angetroffen… mehrbetrag 20,00 Euro“
Hätte der Vollzieher für diese 20 Euro nicht wenigstens auf die Klingel drücken müssen? Freund B war den ganzen Tag zu Hause.
Grüße
Almut
Die „Mehrkosten“ hat eigentlich nur den Schuldner zu interesieren, nicht den Freund des Schuldners,…
Wenn der Freund nicht zukünftig belästigt werden will, kann er den Gerichtsvollzieher anrufen/schreiben und mitteilen, dass Person A seit 2 Jahren etc. nicht mehr da wohnt; neue Anschrift kann er, muß aber nicht mitteilen,…
mfg
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Hallo Peter,
erstmal danke für die Antwort. Aber sind die 20 Euro nun berechtigt oder nicht?
Grüße
Almut