Hallo zusammen,
was ist wenn man ein gebrauchtwagen kauft, 60km autobahn fährt und es dann klackert u das lager vom getriebe kaputt ist.
das auto kine garantie hat da ver autohändler meint, das auto ist bj 94 u bekommt keine 2 jahresgarantie.
kaufvertrag gibt es so keinen wo es zumindest drauf steht nur eine bestellung allerdings mit dem verkaufspreis, auto ist fahrbereit neu tüv usw…das unterschrieben wurde.
muss er jetzt dafür aufkommen?! er meint nein, da es ja keine garantie gibt.
vielen vielen dank für hilfe!!!
(MOD: Artikel für Verschiebung geschlossen -> Recht)
Hallo zusammen,
was ist wenn man ein gebrauchtwagen kauft, 60km autobahn fährt
und es dann klackert u das lager vom getriebe kaputt ist.
das auto kine garantie hat da ver autohändler meint, das auto
ist bj 94 u bekommt keine 2 jahresgarantie.
kaufvertrag gibt es so keinen wo es zumindest drauf steht nur
eine bestellung allerdings mit dem verkaufspreis, auto ist
fahrbereit neu tüv usw…das unterschrieben wurde.
muss er jetzt dafür aufkommen?! er meint nein, da es ja keine
garantie gibt.
vielen vielen dank für hilfe!!!
Hallo
Ist es ein Privatkauf gewesen oder bist zu einen Händler und hast dort einen gebrauchten gekauft?
Wenn es ein Privatkauf war, wird es schwer, sehr schwer hinterher etwas geltend machen zu wollen.
Wenn du es beim Händler gekauft hast muß er dir, egal wie alt das Auto ist, 1 Jahr Garantie geben.
lg
Vielleicht wird die Frage besser ins Forum Recht verschoben!?
Hallo zusammen,
was ist wenn man ein gebrauchtwagen kauft, 60km autobahn fährt
und es dann klackert u das lager vom getriebe kaputt ist.
das auto kine garantie hat da ver autohändler meint, das auto
ist bj 94 u bekommt keine 2 jahresgarantie.
Garantie auf Gebrauchtwagen ein Jahr.
kaufvertrag gibt es so keinen wo es zumindest drauf steht nur
eine bestellung allerdings mit dem verkaufspreis, auto ist
fahrbereit neu tüv usw…das unterschrieben wurde.
Ich meine das es da schon einmal etwas im TV drüber gab. Schwidelige Händler die nur eine Bestellung schreiben und keinen Vertrag. Da gibt es evtl. noch eine Firma im Ausland wo Du dann vielleicht gekauft hast 
muss er jetzt dafür aufkommen?! er meint nein, da es ja keine
garantie gibt.
Garantie auf gebraucht KFZ ein Jahr.
Gruß
HC
Hi,
Wenn du es beim Händler gekauft hast muß er dir, egal wie alt
das Auto ist, 1 Jahr Garantie geben.
Niemand muß Garantie geben: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
mfg Ulrich
Hi,
Wenn du es beim Händler gekauft hast muß er dir, egal wie alt
das Auto ist, 1 Jahr Garantie geben.
Niemand muß Garantie geben:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Hallo.
Sofern diese im Vertrag ausgeschlossen wurde. Und da ist das Problem: Einen Vertrag… den hat er nicht.
HC
Hi,
Sofern diese im Vertrag ausgeschlossen wurde. Und da ist das
Problem: Einen Vertrag… den hat er nicht.
Das Zauberwort heißt „Garantie“. Und da brauchst du nichts ein- oder ausschließen. Wenn der Händler keine Garantie einräumt, dann räumt er eben keine ein, Vertrag hin oder her.
Solltest du jedoch die Sachmangelhaftung ( http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1152.html ) meinen, ist das eine ganz andere Baustelle.
mfg Ulrich
Hallo,
sofern der Käufer nachweisen kann, dass der Schaden durch einen Sachmangel verursacht wurde, der bereits bei Gefahrübergang/Übergabe bestand, bestehen, sofern der Käufer Verbraucher i.S. des BGB ist, Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegen den Händler. Ganz ausschließen kann ein Unternehmer einem Verbraucher gegenüber die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) nicht. Insofern ist es zunächst egal, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder ob die Sachmängelhaftung unzulässigerweise ausgeschlossern wurde.
Der entscheidende Punkt ist halt die Beweisfrage. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB findet zwar grundsätzlich auch bei gebrauchten Sachen Anwendung, allerdings liegt die Beweislast, dass das Problem auf einen Sachmangel, und nicht etwa auf Fehlbedienung basiert, beim Käufer. Siehe hierzu auch unter http://www.autokauf-und-recht.de/node/151 näheres zu einem entsprechenden BGH Urteil.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kein Vertrag ?
Problem: Einen Vertrag… den hat er nicht.
Wieso hat er keinen Vertrag? Er hat keinen schriftlichen Vertrag, aber einen mündlichen, was in diesem Fall wohl eher zum Vorteil des Käufers ist, denn dann liegt es Verkäufer, vertragliche Vereinbarungen zu beweisen. Da die Sachmängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf aber laut BGB nicht ausgeschlossen werden darf, ist es eh schnuppe.
Ein Vertrag besteht hier unzweifelhaft. Da offenbar keine einzelvertraglichen Vereinbarungen bestehn, gilt hier ausschließlich unser gutes altes BGB.
Gruß
S.J.