Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 3. Aug 2007
Hallo,

Frau hat sich vor einem Monat nach 4 Jahren Ehe vom Mann getrennt. Sie haben einen 7jährigen Sohn.

Er verdient ca. 1700 Euro netto monatlich (je nach Schicht). Die Frau hatte bis vor ein paar Tagen nen 350 Euro Job, ihr wurde aber gekündigt, da sie dort nen Mist gebaut hat.

Die Frau muss zuhause nichts abgeben, weder für Miete, noch Auto, noch sonstwas. Also quasi "Kost und Logie frei", wenn man das so sagen kann. Sie hat nun Arbeitslosengeld beantragt.

Sie bekommt von ihm zur Zeit 300 Euro fürs Kind, mehr wollte sie nicht haben.

Nun wird aber wohl das Arbeitsamt auf den Mann zukommen und er darf nun auch Unterhalt für seine Frau zahlen. Wenn man mal im Internet so rumsucht, dann bekäme sie 3/7 des bereinigten Einkommens. Und das ist schon ne krasse Sache. Sie muss keinen Heller bei ihren Eltern abgeben und dem Mann bliebe wahrscheinlich nur der Selbstbehalt von 900 Euro und davon darf er seine Miete, sein Auto und alles was damit zusammenhängt bezahlen. Er arbeitet 50 Stunden die Woche im Schichtbetrieb und benötigt ein Auto, um überhaupt zu seiner Arbeitsstelle zu kommen.

Er würde dann nur noch arbeiten, um seiner Frau den Unterhalt bezahlen zu können und überhaupt "arbeiten zu dürfen". Was für eine verkehrte Welt ist das denn, wenn man schon lesen muss, dass das Wohnen bei ihren Eltern eine "freiwillige Zuwendung" ist, die nicht berechnet wird. Klar darf man nicht vergessen, dass Kinder Geld kosten, aber wenn der Frau im Endeffekt mehr bleibt (da sie nichst abgeben muss) als dem Mann nach Abzug von Miete usw, dann kommt einem das kalte Grausen. Die Frau müsste ja zumindest ne Teilzeitstelle oder sowas annehmen, oder?

Cu

Tri-City-Maniac

12 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 15 Minuten 1 hilfreich
    Re: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
    Die Frau
    müsste ja zumindest ne Teilzeitstelle oder sowas annehmen,
    Bei einem 7-jährigen Kind ist die Mutter noch nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen.
  2. (abgemeldet) nach 23 Minuten 1 hilfreich
    Re: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
    Moin!

    die Rechnung ist wohl nicht ganz falsch - mal etwas aufdröseln, um zumindest auf *ungefähr* realistische Zahlen zu kommen:

    Mann netto 1700 EUR, davon können die Aufwendungen abgezogen werden, die beruflich entstehen, also die Fahrkilometer Auto z.B.
    ch nehme mal 100 EUR an.

    Nun wird der Kinderunterhalt abgezogen, am Besten vom Jugendamt berechnen lassen - dauert nen Moment, kost aber nix. Ich nehme mal 300 EUR an.

    Bleiben 1400 EUR.
    Die 350 EUR müssen meiner Meinung nach gegengerechnet werden, da die Frau nichts tun darf, um ihr Einkommen zu reduzieren (genau wie der Mann den Unterhaltsanspruch nicht los wird, wenn er z.B. einfach verkürzt arbeitet...)
    Nun 3/7 des Differenzeinkommens:
    Diff.: 1050 EUR/7*3 = 450 EUR Unterhalt für Frau + 300 EUR für Kind.

    bleiben 950 EUR über.
    Ich glaube aber gelesen zu haben, das der Selbstbehalt bei Ehegattenunterhalt 1000 EUR ist?

    Gruß,
    Micha

    So isses wohl!
    • (abgemeldet) nach 36 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
      Hallo,

      werden die 350 Euro von ihr wirklich gegengerechnet? Sie arbeitet ja nicht mehr, da sie das verbockt hat.

      Es ist schon eine Schande, dass in diesem unseren Rechtsstaat Sachen möglich sind wie eben dieses "Wohnen bei den Eltern ist eine freiwillige Zuwendung" ... ein Unding. Da sollte man doch gesetzlich von Fall zu Fall entscheiden. Die Exfrau lässt sich von ihren Eltern aushalten und der Mann darf trotzdem zahlen ... pfft.
      • nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
        Hi! werden die 350 Euro von ihr wirklich gegengerechnet? Sie
        arbeitet ja nicht mehr, da sie das verbockt hat.

        Es ist schon eine Schande, dass in diesem unseren Rechtsstaat
        Sachen möglich sind wie eben dieses "Wohnen bei den Eltern ist
        eine freiwillige Zuwendung" ... ein Unding. Da sollte man doch
        gesetzlich von Fall zu Fall entscheiden. Die Exfrau lässt sich
        von ihren Eltern aushalten und der Mann darf trotzdem zahlen
        ..drum prüfe, wer sich ewig bindet.

        Vielleicht wäre es empfehlenswert, sich einer entsprechenden Selbsthilfegruppe anzuschliessen. Dort bekommt evtl. noch wertvolle Tips. Soll in der Vergangenheit funktioniert haben...

        Grüße,

        Mathias
        • (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
          Naja, dass hat doch damit nichts zu tun ... das Ganze ist ein großer Fehler in diesem Gesetzeswirrwar. Warum gibt es keine Fall zu Fall Entscheidungen? Jeder Fall ist doch unterschiedlich.

          Man kann es verstehen in vielen Fällen, aber doch wohl kaum die Schmarotzerinnen, die sich nach der Trennung nen Lenz machen. Klar, kaum kommt der Mann irgendwelchen Verpflichtungen nicht nach, gibts nen großen Aufschrei ... aber wenn die Frau kassiert, ohne was dafür tun zu müssen, dann ist das völlig in Ordnung. Es kann doch nicht angehen, dass ein Wohnen bei den Eltern nicht angerechnet wird. Was soll dieser Unsinn?

          Die alleinerziehende Frau bekommt den Unterhalt fürs Kind (das völlig zurecht), das Kindergeld und auch noch den Unterhalt für sich selbst ... ja verdammt nochmal, wo leben wir denn? Und wenn es darum geht, dass man ihr vorwirft, warum sie nicht arbeiten geht, dann werden diese Ausflüchte vom Staat auch noch unterstützt. Komisch, erst ging sie arbeiten und dann als sie den Job wieder selbstverschuldet verloren hat, dann heisst es "sie muss ja auch nicht arbeiten". Erzähle mir hier niemand was vom ach so guten deutschen Rechtsstaat. Sorry, aber manchmal geht einem schon der Hut hoch. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
          • (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
            Ach ja, vergessen ... ich rede hier nicht von den "Normalfällen", sondern von eben diesen Schmarotzerinnen (wenig an der Zahl, aber doch vorhanden), die meinen, nach der Scheidung den großen Reibach machen und keinen Handstrich dafür tun tu müssen.
            • nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
              "Normalfällen", sondern von eben diesen Schmarotzerinnen
              Geheiratet hast Du doch freiwillig und das Kind hat doch wohl auch nicht der Storch gebracht, oder ? Und jetzt aufregen ?
          • nach 3 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
            Man kann es verstehen in vielen Fällen, aber doch wohl kaum
            die Schmarotzerinnen, die sich nach der Trennung nen Lenz
            machen. Klar, kaum kommt der Mann irgendwelchen
            Verpflichtungen nicht nach, gibts nen großen Aufschrei ...
            aber wenn die Frau kassiert, ohne was dafür tun zu müssen,
            dann ist das völlig in Ordnung.
            MOOOOOMENT!!!
            ICH hatte nach meiner Scheidung meinen EX-Ehemann 3 Jahre lang unterstützen müssen!!! Weil der Herr lieber während seiner Arbeitslosigkeit schwarz arbeitete und ich meine steigende Karriere verfolgt hatte.
            Zum Glück hatte der dann später eine Einzelhandelskauffrau geheiratet - weil schwanger. Dann war ich die Verpflichtungen los (und er MUßTE dann arbeiten, haha).
            Trotzdem habe ich 3 Jahre lang Monat für Monat für einen Faulpelz geschuftet (und für seinen Porsche bezahlt - klasse)....

            Ich wehre mich gegen solche Pauschalisierung. Da ich sehr wohl weiß, wieviel ich monatlich an den faulen Sa** zahlen musste. Es sind nicht immer nur die bösen Frauen. Es gibt auch Männer die dieses System schamlos ausnutzen, wenn sie die Gelegenheit dazu haben!
            Oder eben auch Frauen (und Männer) die es nicht tun.
            • (abgemeldet) nach 4 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Trennungsjahr: Unterhalt für die Frau?
              Ich pauschalisiere hier nicht, dass hatte ich ja in meinem Post kurz darauf berichtigt. Mir geht es nicht um die Normalfälle, sondern um die Schmarotzer ... sollte nicht falsch verstanden werden.


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