Moin moin,
stellt euch vor ihr parkt in einer zwei spurigen Strasse.
Vor euch und hinter euch parken auch fahrzeuge.
Ihr wollt in entgegengesetzter Richtung weiterfahren.
Also, Räder nach links einschlagen bis zur gegenüberliegenden Bordsteinkante vorfahren, Räder ganz nach rechts einschlagen und wieder zurücksetzen.
Räder ganz nach links, ihr wollt gerade losfahren, da kommt ein Fahrzeug von rechts, die beiden rechten Räder auf dem Bürgersteig - und wusch - vorbei!
Erstens muß das sein ? und zweitens - wenns denn geknallt hätte - wehn trifft hier die schuld?
sm
Huhu!
Erstens muß das sein ?
Nein.
und zweitens - wenns denn geknallt
hätte - wehn trifft hier die schuld?
Na wen wohl? Zumindest zum größeren Teil den Rowdy!
Hallo,
sehen wir die §§ 1 und 2 StVO
§1 gebietet rücksichtsvolles Miteinander.
Das war ja wohl nicht gegeben.
§2 sagt, daß man mit dem Fahrzeug die Fahrbahn zu benutzen hat.
Das war definitiv nicht der Fall.
Ergo, müßte im Falle eines Schadens der „Gehwegbefahrer“ Schuld bekommen. Wenn er allerdings durch das Wendemanöver des anderen in eine Notsituation gekommen ist, z.B. nicht mehr bremsen konnte, mag das anders bewertet werden.
Und wenn er nur nicht mehr bremsen konnte, weil er zu schnell gefahren ist …
Letztlich liegt der Teufel im Detail.
Gruß Steffi