ich hab da mal wieder ne frage. mal angenommen, in den nachbarhäusern werden katzen gehalten, die aber sowohl tagsüber als auch nachts die meiste zeit im freien verbringen. weiterhin angenommen, diese katzen würden meinen garten, genaugenommen den darin befindlichen sandkasten sowie das unterhalb von kinderschaukeln zur sturzdämpfung sich befindende kiesbett insbesondere des nachts als bevorzugtes katzenklo auserkoren haben und das spielen im garten für meine kinder daher ohne tägliche reinigung vorgenannter orte nahezu unmöglich machen. habe ich dann irgendeine rechtliche handhabe? darf ich beispielsweise einen austausch des kies oder des sandes auf kosten der katzenbesitzer veranlassen? oder die katzen mittels pusterohr und erbsen hoffentlich dauerhaft aus meinem garten vertreiben? oder was sonst könnte ich in dieser - selbstverständlich rein hypothetischen - situation unternehmen?
hat da einer von euch ne idee zu?
ich danke im voraus für hoffentlich erleuchtende antworten.
es gibt da je nach Richter Urteile in die eine oder andere Richtung. Meist kommt aber dabei heraus, dass eine „normale“ Anzahl an Freigängerkatzen inkl. deren Hinterlassenschaften hinzunehmen ist. Außerdem: was nützt Dir der Katzenbesitzer, wenn Igel, Vögel usw. auch in den Sand machen? Also lieber eine schöne Abdeckung für die Buddelkiste.
erstmal danke für die schnelle antwort. wie sieht es denn aus, wenn ich diese „normale“ anzahl an „hinterlassenschaften“ dem jeweiligen katzenbesitzer über den zaun in den eigenen garten zurückschaufeln würde?
oder würde mir tatsächlich nur die pusterohrvariante bleiben?
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erstmal danke für die schnelle antwort. wie sieht es denn aus,
wenn ich diese „normale“ anzahl an „hinterlassenschaften“ dem
jeweiligen katzenbesitzer über den zaun in den eigenen garten
zurückschaufeln würde?
Dann müsste man aber jedesmal einen Gentest zwecks Zuordnung machen, ohne diesen könnte dich mein Herrchen glattweg verklagen:wink:, eine Begründung wird sein Advokat schon finden