E-Mail als Beweismittel?

Hallo,

Angenommen, ich sende jemandem eine Mail und er bestreitet, sie bekommen zu haben. Ist es technisch möglich, das tatsächliche Absenden zu beweisen? Und wer trägt überhaupt die Beweislast? Ist eine Mail überhaupt zulässig als Beweismittel?

Gruß
wega

Angenommen, ich sende jemandem eine Mail und er bestreitet,
sie bekommen zu haben. Ist es technisch möglich, das
tatsächliche Absenden zu beweisen?

Das wäre eine Frage für Technikexperten. Darauf kommt es jedenfalls (fast) nie an; denn maßgeblich ist (fast) immer nur, ob eine Willenserklärung oder geschäftsähnliche Handlung, ob also die E-Mail *angekommen* ist. Ob das zu beweisen ist? Auch wieder eine Frage für Technikexperten!

Und wer trägt überhaupt die
Beweislast?

Derjenige, der den Zugang der Mail behauptet, weil ihm das günstig ist.

Ist eine Mail überhaupt zulässig als Beweismittel?

Die Mail ist doch gar nicht das Beweismittel, sondern der Zugang der Mail ist es, was bewiesen werden soll.

Levay

Angenommen, ich sende jemandem eine Mail und er bestreitet,
sie bekommen zu haben. Ist es technisch möglich, das
tatsächliche Absenden zu beweisen?

Das Absenden ja, denn dein Mailprogramm würde sonst einen Fehler melden, gilt für Webmailer und Mailprogramme.
Nur das Absenden ist nicht ausschlaggebend, es dürfte nicht mal entscheidend sein, ob das „Ankommen“ nachgewiesen wird. Dies kann man als Empfangsbestätigung im Mailprogramm einstellen. (trotzdem zu empfehlen)
Es könnte genausogut irgendjemand anders die Mail von dem betreffenden Rechner abgeladen haben.
Denn ebenso, wie ein Einwurfeinschreiben zwar tatsächlich eingeworfen wurde, ist das keineswegs ein zweifelsfreier Nachweis über tatsächlich den betreffenden Inhalt und schon gar nicht, ob dieser - wenn es denn überhaupt der Inhalt war - auch von dem avisierten Adressaten gelesen (empfangen) wurde.

… also Restzweifel bleiben.

Theo

Angenommen, ich sende jemandem eine Mail und er bestreitet,
sie bekommen zu haben. Ist es technisch möglich, das
tatsächliche Absenden zu beweisen?

Wenn du Zugriff auf die Protokolle des ausliefernden Servers hast, lässt sich der Versand nachweisen. Mittels dieser Protokolle lässt sich sogar der Zugang der Mail nachweisen, wenn der empfangende Server im Herrschaftsbereich des Mailempfängers steht. Nur wirst du, wenn du keinen eigenen Mailserver betreibst, sondern auf die Dienste eines Providers wie z. B. Hotmail zurückgreifst, auf diese Protokolle keinen Zugriff bekommen.

Gruss
Schorsch

es dürfte nicht
mal entscheidend sein, ob das „Ankommen“ nachgewiesen wird.

Doch, genau das ist entscheidend.

Es könnte genausogut irgendjemand anders die Mail von dem
betreffenden Rechner abgeladen haben.

Wenn du daraus jetzt schließt, dass ein Zugang eigentlich nie nachweisbar ist, dann legst du mal eben unser Rechts- und Wirtschaftssystem lahm.

Denn ebenso, wie ein Einwurfeinschreiben zwar tatsächlich
eingeworfen wurde, ist das keineswegs ein zweifelsfreier
Nachweis über tatsächlich den betreffenden Inhalt und schon
gar nicht, ob dieser - wenn es denn überhaupt der Inhalt war -
auch von dem avisierten Adressaten gelesen (empfangen) wurde.

Ersteres ist richtig, Letzteres falsch. Falsch insofern, als es darauf nicht ankommt: Nicht ob der Empfänger die Nachricht gelesen hat, ist relevant, sondern ob die Nachricht in seinen Empfangsbereich gelangt ist (und er hätte Kenntnis nehmen müssen). Auch hier gilt: Würde man deine Maßstäbe anlegen, wären solche Nachweise gar nicht mehr möglich. Wir könnten das BGB beinahe abschaffen.

… also Restzweifel bleiben.

Restzweifel bleiben. Macht nichts, denn wie sagt der BGH doch so schön? Man braucht keine absolute Gewissheit, sondern ein „für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet“

Levay