Recht und Rache

Fall:

Person A hat ein neues Auto bekommen und sich aud Freude darüber betunken. Anschließend ist Person A ins Auto gestiegen und hat auf einer Landstrasse ein entgegenkommendes Fahrzeug erfasst. Die beiden Personen eines davon ein Kind sind gestorben noch im Fahrzeug. Der Unfallverusacher hatte über 1,5 Promille im Blut. Er wurde im Gericht zu 18 Monaten verurteilt.

Die Frage ist: Was wenn der Mann, die Verwandten der getöteten sich rächen wollen indem sie ähnlich wie der Unfallversacher sich so antrinken und warten bis er ums Eck kommt und ihn dann auch umfahren?

Können die Leute mit der gleichen niedrigen Strafe rechnen? Es sind ja schließlich zwei Menschen ums Leben gekommen.

Oder wie fällt das Strafmaß in der Regel für Selbstjustiz aus?

Es wird sicher jemanden geben, der sein breites Wissen über die so genannte actio libera in causa auspacken möchte; darum erspare ich mir jetzt mal Ausführungen zum Thema Schuldfähigkeit.

Stellen wir uns den Fall also etwas einfacher vor und tun wir so, als sei kein Alkohol im Spiel. Der Mann hat aus Versehen den Unfall verursacht und die anderen wollen ihn nun „aus Versehen“ töten.

Dann hat der Mann eine fahrlässige Tötung begangen.

Was aber die anderen planen, ist nicht mehr und nicht weniger als Mord (bestenfalls Totschlag).

Da gibt es natürlich eine ganz andere Strafe für - und das völlig zu Recht. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe; auf Totschlag stehen mind. fünf Jahre.

Levay