Hauskauf, fristen und ärger mit den verkäufern

ich weiß nicht wo ich reingehöre mit meinen fragen, daher versuche ich es ebenfalls nochmals hier:

nehmen wir an, es wurde ein haus verkauft zwischen 2 parteien, nennen wir sie a (verkäufer) und b (käufer).

das haus stand seit 2 jahren schon leer, war also von anfang an geräumt und es „beherrbergt“ nur noch etwas gerümpel, welches partei a nicht mehr haben möchte und dies 3x mündlich bestätigt hatte durch verschiedene anfragen, 1 schlüssel wurde übergeben damit b anfangen kann zu werkeln.

partei b bieten der partei a trotzdem an nochmals die sachen zu sichten und ggf. noch mitzunehmen was durch diese verneint wird. restliche schlüssel sollten dann im laufe der folgenden woche übergeben werden. nie geschehen. wohnwagen auf dem hof sollte ebenfalls entfernt werden.

zwischenzeitlich nach ca. 3 monaten trudelt vom notar ein brief ein zur kaufpreisbezahlung. fälligkeitsvoraussetzung ist die räumung. schriftliche bestätigung von a: räumung ist vollzogen und anweisung durch b an die bank -da ja schriftliche bestätigung von a vorlag- kaufpreis zu bezahlen. bezahlung zum 27.07. erfolgt.

  1. anlauf der schlüsselübergabe und wohnwagen zu entfernen: terminvereinbarung zwischen partei a und b für den 28.07.

28.07.: einige dinge wurden von partei a am vorabend ohne beisein der partei b aus dem haus entfernt und beschädigungen am treppenhaus herbeigeführt. später vormittag partei a trifft im haus ein und bekundet noch dinge haben zu wollen: es wäre auffällig gewesen bei der nicht vereinbarten „besichtigung“ am vorabend wie z. b. fest installierte wasserleitungen aus dem unausgebauten teil des hauses sowie lose aufliegende balken aus dem dachstuhl, da ja patei b schon fleißig werkelt und renoviert und von a „gesehen wurde“ das die küche von b in einem anderen raum eingebaut wird als beim bau von a vorgesehen war. diese sollten „irgendwann“ in der kommenden woche geholt werden.
restliche schlüssel wurden wieder, wie eigentlich vereinbart keine übergeben. partei b wechselt gegen mittag das türschloß aus. wohnwagen steht immer noch.

02.08: anruf partei a: sehr aufgebracht, da sie nicht ins haus können und sich die sachen holen könnten. wohnwagen steht immer noch.

frage: ist es rechtens dass das türschloß am 28.7. von b getauscht wurde, fest installierte und offensichtlich zum haus gehörende materialien nicht herausgegeben werden, wegen schriftlicher bestätigung der räumung durch partei a und bezahltem kaufpreis zum 27.7. und darf partei a im haus „wuseln“ ohne partei b beiseins (haftpflicht?!).
zur wohnwagenfrage: darf b ihn auf öffentliche straße/ parkplatz schleppen/abschleppen lassen oder muss er auf dem grundstück verbleiben bis a ihn abholt, darf er dann das grundstück einfach so befahren oder benötigt er dann von b die erlaubnis, sprich eine terminvereinbarung zum abholen wo b anwesend ist (haftpflicht bei eventualitäten?)?

sind jetzt doch einige fragen geworden, tschulschung.

Hallo,

seh ich das richtig, dass der Verkäufer bestätigt hat, dass geräumt ist (was m.E. beinhaltet, dass was noch da ist nicht mehr weggeräumt wird) und daher der Kaufpreis angefordert wurde, der ja auch bezahlt wurde.

Wenn dem vorrigen so ist, dann bin ich der Meinung, dass der Verkäufer gar nichts mehr kann. Den Besitz und das Eigentum an den Sachen hat der dem Käufer übertragen, da er ja erklärt hat, dass bereits geräumt ist und er damit ja auch sagt, dass nichts mehr weiter geräumt wird. Das Zeug gehört damit dem Käufer ob er es will oder nicht. (für den Wohnwagen gilt dies hier nicht, da dieser wohl kaum zur Räumung des Hauses gehört).

Was die eingebauten Sachen betrifft die gehören zum Haus und mit Kaufpreiszahlung und Eintragung ist der Käufer nun mal Eigentümer und auf meinem Eigentum kann ich die Schlösser ausbauen wann ich will und abholen darf da auch nur der dem ich des erlaube.

Wünsch euch, dass der Ärger bald aufhört, jedenfalls seid ihr mit Schlösseraustauschen auf der sicheren Seite. Zudem denkt dran, ihr steht in der besseren Position, ihr habt die Schlösser, das Haus und die Eintragung im Grundbuch, die ja nach Kaufpreiszahlung erfolgt sein dürfte. Ihr seit also die Eigentümer des Hauses und schon im Haus drinnen, der andere kann nicht mehr rein, da er keine Schlüssel hat. Zduem greift auch die Besitzvermutung zu euren Gunsten. Solange ihr nichts freiwillig herausgebt müsste die Gegenseite schon mit Anwalt und Gericht kommen um etwaige Rechte durchzusetzen.

Lg Yogi

du siehst das richtig, es wurde bestätigt dass das haus geräumt wurde und aufgrund der 3. verstrichenden frist und wegen der schriftlichen bestätigung wurde der kaufpreises bezahlt und dann wurden die schlösser getauscht.

wir haben noch in einem ähnlichen forum paar explizite tipps bekommen: da im kaufvertrag nicht über die zurückgebliebenen gegenstände verhandelt wurde (2 jahre leerstehendes haus mit ein paar kartons gerümpel, die käufer anbietet zu entsorgen womit verkäufer einverstanden ist) sind sie in den besitz mit übergegangen. es sei denn der verkäufer hätt bei den vorherigen terminen, die er alle samt ausgeschlagen hat, genau gesagt: ich hätte gern noch gegenstand a oder b oder beide. da dies nicht geschehen ist kann er nicht einfach „unerlaubt“ am vortag (nach kaufpreisbezahlung) und vereinbarten termin ins haus spazieren und diverse dinge „entwenden“ die er vorher nicht benannt hat und die mitbezahlt wurden und dann am termintag kommen und sagen ich möchte noch dies und das und ich komme irgendwann nächste woche. daher wurden die schlösser getauscht.

wegen dem wohnwagen wird eine erneute letzte frist gesetzt, bei nichteinhaltung wird dann auf kosten des verkäufers abgeschleppt und eingemottet (gut wenn mann jemanden von einem abschleppunernehmen kennt :wink:.

lg schnuddelchen