Polizei-Vorladung, Schweigerecht,wie gehts weiter

Hallo,

wie ist eigentlich der übliche Gang der Dinge nach einer polizeilichen Vorladung, bei der ein Beschuldigter (wg. vergleichsweiser geringer Taten, wie Beleidigung u.ä., also nicht Mord & Co.) von seinem Schweigerecht Gebrauch macht?

Kommt es dadurch zwingend zu einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft?

Besorgt man sich eine Anwalt noch BEVOR dann eine Vorladung von einer Staatsanwaltschaft kommt, oder wartet ein Beschuldigter erst ab, was die Staatsanwaltschaft überhaupt von ihm „will“ und geht dann zum Anwalt oder reicht dann dafür u.U. die Frist bis zum ERscheinen vor Gericht nicht mehr?

Wo ist eigentlich das SChweigerecht von Beschuldigten (nicht Zeugen) genau verankert?

Danke

Hallo

Hallo,

wie ist eigentlich der übliche Gang der Dinge nach einer
polizeilichen Vorladung, bei der ein Beschuldigter (wg.
vergleichsweiser geringer Taten, wie Beleidigung u.ä., also
nicht Mord & Co.) von seinem Schweigerecht Gebrauch macht?

Kommt es dadurch zwingend zu einer Vorladung von der
Staatsanwaltschaft?

nö, im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung darf jeder schweigen,sollte man vor allem als Beklagter oder Angeklagter tun :wink:

Besorgt man sich eine Anwalt noch BEVOR dann eine Vorladung
von einer Staatsanwaltschaft kommt, oder wartet ein
Beschuldigter erst ab, was die Staatsanwaltschaft überhaupt
von ihm „will“ und geht dann zum Anwalt oder reicht dann dafür

erst Anwalt bestellen, wenn es konkret wird .Bei Bestellung und Nichteinsatz des Anwaltes fallen auch Kosten an!!

u.U. die Frist bis zum ERscheinen vor Gericht nicht mehr?

Wo ist eigentlich das SChweigerecht von Beschuldigten (nicht
Zeugen) genau verankert?

Irgendwo in der ZPO oder Strafprozessordnung, daswird hier sicherlich jemand wissen :wink:

Danke

LG
Mikesch

Irgendwo in der ZPO oder Strafprozessordnung, daswird hier
sicherlich jemand wissen :wink:

§ 136 I S. 2 StPO.

Levay

Vorladung d. Staatswanwaltschaft / Schweigerecht…
Danke. Daraus erschließt sich für mich nicht ganz das übliche, standardmäßige Procedere:

ein Beschuldigter folgt der polizeil. Vorladung, macht z.B. nur Angaben zu seiner Person, ihm wird dargelegt, was gegen ihn vorliegt, er schweigt zur Sache und geht wieder.

Wie aber ist dann das gängige Procedere?

Die Polizei verfrachtet die Akte zur Staatsanwaltschaft?
In welchen Zeiträumen ist dies üblich?

Was passiert dann in Folge bei der Staatsanwaltschaft?

Hat der Beschuldigte eigentlich auch vor der Staatsanwaltschaft das Schweigerecht?

Irgendwo las ich einmal, ein Beschuldigter hat noch nicht einmal die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten, würde er sich selbst belasten.

Gilt dies nur vor den Ermittlungsbehörden oder auch vor Gericht?
Gibts dafür einen Paragraphen?

Ab wann werden eigentlich Beschuldigte vereidigt?
Nur in „schwerwiegenden“ Fällen wie Mord & Co., oder aber bereits in Sachen wie „Beleidigung“ oder irgendwelchen Pipifax-Nachbarschaftsstreitigkeiten, what ever?

Ganz andere Frage:
es ist doch von keinem Bürger zu erwarten, dass er 365 Tage im Jahr zuhause ist. Was ist z.B., wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft kommt, man ist aber 3 Wochen in Urlaub (ohne Nachsendeantrag) oder was aber, wenn akut für 3 Wochen im Krankenhaus, wenn z.B. im worst case es nicht mal Familie gibt, Bekannte, Verwandte, die jeden Tag seinen Briefkasten würden checken können?

Nehme an, die Fristen, die einem bei staatsanwaltl. Vorladung dargeboten werden, sind im Tagesbereich, denn im Wochenbereich?

Und @ Mikesch:

was meinst du mit Anwalt erst, wenn es konkret wird.

nach Gebrauch d. Schweigerechts bei der Polizei wird ja die Angelegenheit schwerlich auf sich beruhen gelassen werden.
Wird prinzipiell eine staatsanwalt. Vorladung ausgesprochen oder könnte bereits ein Anwalt VORHER diese evtl. abbiegen?

Nach Zustellung einer staatsanwaltl. Vorladung wird schwerlich noch die Zeit für einen Anwaltstermin bleiben?

Danke.

Danke. Daraus erschließt sich für mich nicht ganz das übliche,
standardmäßige Procedere:

ein Beschuldigter folgt der polizeil. Vorladung, macht z.B.
nur Angaben zu seiner Person, ihm wird dargelegt, was gegen
ihn vorliegt, er schweigt zur Sache und geht wieder.

Wie aber ist dann das gängige Procedere?

Die Polizei verfrachtet die Akte zur Staatsanwaltschaft?
In welchen Zeiträumen ist dies üblich?

na wie schnell dat eben geht bei einer überlasteten Gerichtsbarkeit

Was passiert dann in Folge bei der Staatsanwaltschaft?

entweder Anklage oder Einstellung

Hat der Beschuldigte eigentlich auch vor der
Staatsanwaltschaft das Schweigerecht?

ja sicher, wenn er sich selber belasten würde,man muss ihm ja seine Schuld nachweisen ,nicht umgekehrt

Irgendwo las ich einmal, ein Beschuldigter hat noch nicht
einmal die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten, würde er sich
selbst belasten.

Gilt dies nur vor den Ermittlungsbehörden oder auch vor
Gericht?

na sicher

Gibts dafür einen Paragraphen?

Levay kennt den bestimmt

Ab wann werden eigentlich Beschuldigte vereidigt?
Nur in „schwerwiegenden“ Fällen wie Mord & Co., oder aber
bereits in Sachen wie „Beleidigung“ oder irgendwelchen
Pipifax-Nachbarschaftsstreitigkeiten, what ever?

wohl eher nicht

Ganz andere Frage:
es ist doch von keinem Bürger zu erwarten, dass er 365 Tage im
Jahr zuhause ist. Was ist z.B., wenn eine Vorladung der
Staatsanwaltschaft kommt, man ist aber 3 Wochen in Urlaub
(ohne Nachsendeantrag) oder was aber, wenn akut für 3 Wochen
im Krankenhaus, wenn z.B. im worst case es nicht mal Familie
gibt, Bekannte, Verwandte, die jeden Tag seinen Briefkasten
würden checken können?

Nehme an, die Fristen, die einem bei staatsanwaltl. Vorladung
dargeboten werden, sind im Tagesbereich, denn im
Wochenbereich?

wohl eher im Wochenbereich, bei Abwesenheit längerer dauer wird man das in der Regel wohl nachweisen können.Da man im Vorfeld aber nix aussagen muss,dürfte eine verstrichene Aussagevorladung,wohl einfach als Nichtaussage gewertet werden

Und @ Mikesch:

was meinst du mit Anwalt erst, wenn es konkret wird.

nach Gebrauch d. Schweigerechts bei der Polizei wird ja die
Angelegenheit schwerlich auf sich beruhen gelassen werden.
Wird prinzipiell eine staatsanwalt. Vorladung ausgesprochen
oder könnte bereits ein Anwalt VORHER diese evtl. abbiegen?

Ohne Anklage gibts nix zum vorher abbiegen,Verfahren wird evtl. eingestellt, dann bezahlt man für nix, für einen voreilig engagierten Advokaten

Nach Zustellung einer staatsanwaltl. Vorladung wird schwerlich
noch die Zeit für einen Anwaltstermin bleiben?

abber sicher,der überfällt einem net von jetzt auf gleich:smile:

Danke.

Der Mikesch

Wie aber ist dann das gängige Procedere?

Nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Vorverfahrens (=Verfahren vor Anklageerhebung). Die Polizei wird also die Staatsanwaltschaft informieren.

Was passiert dann in Folge bei der Staatsanwaltschaft?

Sie prüft, ob hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung vorliegt. Wenn ja, wird sie Anklage erheben, sonst wird sie das Verfahren einstellen. Letzteres kann auch aus sonstigen Gründen geschehen, z. B. wegen Geringfügigkeit oder wenn bei einem Antragsdelikt kein Strafantrag vorliegt. Im Fall der Beleidigung (§ 185 StGB) ist ein Strafantrag erforderlich (§ 194 I S. 1 StGB). I. d. R. wird das Verfahren wohl gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt, allerdings nicht bei Beleidigungen im Straßenverkehr.

Hat der Beschuldigte eigentlich auch vor der
Staatsanwaltschaft das Schweigerecht?

Aber selbstverständlich! Er hat dies immer, die ganze Zeit und überall, auch noch vor Gericht. Er ist nicht gezwungen, irgendwann irgendwas zu sagen.

Irgendwo las ich einmal, ein Beschuldigter hat noch nicht
einmal die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten, würde er sich
selbst belasten.

Das ist zwar richtig, aber missverständlich: Denn ein Beschuldigter muss *nie* aussagen, auch dann nicht, wenn er sich mit der Aussage nicht selbst belasten würde. Und er darf *immer* lügen. Das ergibt sich ganz einfach daraus, dass die Strafbarkeit einer Falschaussage durch einen Beschuldigten nirgendwo im Gesetz steht. In den §§ 153 ff. StGB ist von Zeugen und Sachverständigen die Rede. Ein Angeklagter kann aber in eigener Sache nicht das eine noch das andere sein.

Gilt dies nur vor den Ermittlungsbehörden oder auch vor
Gericht?

Es gilt im gesamten Strafverfahren, von der ersten Polizeiaktivität bis zur Rechtskraft eines Urteils.

Gibts dafür einen Paragraphen?

Zunächst mal den von dir genannten. Das ist jedenfals in der StPO der einzige, der es in dieser Ausdrücklichkeit sagt. Das Schweigerecht folgt aber schon aus Rechtsstaatsgrundsätzen und hat somit auch Verfassungsrang.

Ab wann werden eigentlich Beschuldigte vereidigt?
Nur in „schwerwiegenden“ Fällen wie Mord & Co., oder aber
bereits in Sachen wie „Beleidigung“ oder irgendwelchen
Pipifax-Nachbarschaftsstreitigkeiten, what ever?

Beschuldigte werden niemals vereidigt. Das wäre total sinnlos, weil sie ja nach Herzenslust lügen dürfen.

Ganz andere Frage:
es ist doch von keinem Bürger zu erwarten, dass er 365 Tage im
Jahr zuhause ist. Was ist z.B., wenn eine Vorladung der
Staatsanwaltschaft kommt, man ist aber 3 Wochen in Urlaub
(ohne Nachsendeantrag) oder was aber, wenn akut für 3 Wochen
im Krankenhaus, wenn z.B. im worst case es nicht mal Familie
gibt, Bekannte, Verwandte, die jeden Tag seinen Briefkasten
würden checken können?

Jeder muss sicherstellen, dass er über seine Post informiert ist. So kurzfristig wird eine Vorladung nie sein, dass es jeden Tag sein muss; aber alle paar Tage muss sich jemand um den Briefkasten kümmern.

nach Gebrauch d. Schweigerechts bei der Polizei wird ja die
Angelegenheit schwerlich auf sich beruhen gelassen werden.
Wird prinzipiell eine staatsanwalt. Vorladung ausgesprochen
oder könnte bereits ein Anwalt VORHER diese evtl. abbiegen?

Die Entscheidung über eine Vorladung trifft der Staatsanwalt. Natürlich sind Fälle denkbar, in denen sie nicht erfolgt, etwa wenn der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass schon gar kein Anfangsverdacht vorliegt, weil die Polizei hier eine falsche rechtliche Würdigung vorgenommen hat.

Nach Zustellung einer staatsanwaltl. Vorladung wird schwerlich
noch die Zeit für einen Anwaltstermin bleiben?

Wieviel Zeit braucht man, um einen Anwalt zu konsultieren? Man ruft da an, macht einen Termin und gut ist. Es gibt sogar Hotlines mit einem Notdienst, da kriegt man seinen Anwalt binnen weniger Minuten.

Levay

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Vielen Dank für die Mühe und die fundierten Infos!!

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