Wie aber ist dann das gängige Procedere?
Nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Vorverfahrens (=Verfahren vor Anklageerhebung). Die Polizei wird also die Staatsanwaltschaft informieren.
Was passiert dann in Folge bei der Staatsanwaltschaft?
Sie prüft, ob hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung vorliegt. Wenn ja, wird sie Anklage erheben, sonst wird sie das Verfahren einstellen. Letzteres kann auch aus sonstigen Gründen geschehen, z. B. wegen Geringfügigkeit oder wenn bei einem Antragsdelikt kein Strafantrag vorliegt. Im Fall der Beleidigung (§ 185 StGB) ist ein Strafantrag erforderlich (§ 194 I S. 1 StGB). I. d. R. wird das Verfahren wohl gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt, allerdings nicht bei Beleidigungen im Straßenverkehr.
Hat der Beschuldigte eigentlich auch vor der
Staatsanwaltschaft das Schweigerecht?
Aber selbstverständlich! Er hat dies immer, die ganze Zeit und überall, auch noch vor Gericht. Er ist nicht gezwungen, irgendwann irgendwas zu sagen.
Irgendwo las ich einmal, ein Beschuldigter hat noch nicht
einmal die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten, würde er sich
selbst belasten.
Das ist zwar richtig, aber missverständlich: Denn ein Beschuldigter muss *nie* aussagen, auch dann nicht, wenn er sich mit der Aussage nicht selbst belasten würde. Und er darf *immer* lügen. Das ergibt sich ganz einfach daraus, dass die Strafbarkeit einer Falschaussage durch einen Beschuldigten nirgendwo im Gesetz steht. In den §§ 153 ff. StGB ist von Zeugen und Sachverständigen die Rede. Ein Angeklagter kann aber in eigener Sache nicht das eine noch das andere sein.
Gilt dies nur vor den Ermittlungsbehörden oder auch vor
Gericht?
Es gilt im gesamten Strafverfahren, von der ersten Polizeiaktivität bis zur Rechtskraft eines Urteils.
Gibts dafür einen Paragraphen?
Zunächst mal den von dir genannten. Das ist jedenfals in der StPO der einzige, der es in dieser Ausdrücklichkeit sagt. Das Schweigerecht folgt aber schon aus Rechtsstaatsgrundsätzen und hat somit auch Verfassungsrang.
Ab wann werden eigentlich Beschuldigte vereidigt?
Nur in „schwerwiegenden“ Fällen wie Mord & Co., oder aber
bereits in Sachen wie „Beleidigung“ oder irgendwelchen
Pipifax-Nachbarschaftsstreitigkeiten, what ever?
Beschuldigte werden niemals vereidigt. Das wäre total sinnlos, weil sie ja nach Herzenslust lügen dürfen.
Ganz andere Frage:
es ist doch von keinem Bürger zu erwarten, dass er 365 Tage im
Jahr zuhause ist. Was ist z.B., wenn eine Vorladung der
Staatsanwaltschaft kommt, man ist aber 3 Wochen in Urlaub
(ohne Nachsendeantrag) oder was aber, wenn akut für 3 Wochen
im Krankenhaus, wenn z.B. im worst case es nicht mal Familie
gibt, Bekannte, Verwandte, die jeden Tag seinen Briefkasten
würden checken können?
Jeder muss sicherstellen, dass er über seine Post informiert ist. So kurzfristig wird eine Vorladung nie sein, dass es jeden Tag sein muss; aber alle paar Tage muss sich jemand um den Briefkasten kümmern.
nach Gebrauch d. Schweigerechts bei der Polizei wird ja die
Angelegenheit schwerlich auf sich beruhen gelassen werden.
Wird prinzipiell eine staatsanwalt. Vorladung ausgesprochen
oder könnte bereits ein Anwalt VORHER diese evtl. abbiegen?
Die Entscheidung über eine Vorladung trifft der Staatsanwalt. Natürlich sind Fälle denkbar, in denen sie nicht erfolgt, etwa wenn der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass schon gar kein Anfangsverdacht vorliegt, weil die Polizei hier eine falsche rechtliche Würdigung vorgenommen hat.
Nach Zustellung einer staatsanwaltl. Vorladung wird schwerlich
noch die Zeit für einen Anwaltstermin bleiben?
Wieviel Zeit braucht man, um einen Anwalt zu konsultieren? Man ruft da an, macht einen Termin und gut ist. Es gibt sogar Hotlines mit einem Notdienst, da kriegt man seinen Anwalt binnen weniger Minuten.
Levay