Widerspruch gegen Staatsanwaltschaft?
Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Aug 2007
Angenommen Person A zeigt Person B an (z. B. wegen Hausfriedensbruch).
Weiterhin angenommen die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein (z. B. wegen mangelnder Beweise).
Person A sieht das nun aber anders (z. B. eindeutige Beweise sehr wohl vorhanden!). Kann Person A nun dagegen angehen? Ist ein Widerspruch in irgendeiner Art möglich?
P.S.:
Frage basiert tatsächlich darauf das die beispielsweise die Beweise eindeutig und vorhanden sind. Wieso die Staatsanwaltschaft das anders sieht, ist kurios, aber hier nicht die Frage.
Es geht hier wirklich NUR um die geschlossene Frage ob Person A gegen die Einstellung des Verfahrens noch etwas tun kann oder nicht? Ja oder Nein?
Lina
