Gute Tag zusammen.
Ich hätte eine frage bezüglich des Erhöhten Beförderungsentgeldes.
Die Situation ist folgende:
Bei einer Fahrkarten kontrolle wird ein 17 jähriger erwischt. Dieser
hatte ein 5er Ticket bei sich und dem Kontrolleur vorgezeigt, hat
dieses Ticket aber, beim Einstieg in die Straßenbahn, vergessen zu Stempeln.
Das Erhöhte Beförderungsentgeld hat diese Person bereits vor Ort Bar
bezahlt.
Dies ist dieser Person zum Ersten mal Passiert.
Jetzt würde ich gerne Wissen ob diese Person Noch weitere
konsequenzen zu erwarten hat?
Mit vielen Grüßen
Patrick
Hallo!
Jetzt würde ich gerne Wissen ob diese Person Noch weitere
konsequenzen zu erwarten hat?
Das liegt im Ermessen des Beförderungsunternehmens. Strafbarkeit nach § 265a StGB liegt jedenfalls vor (bzw wird angenommen, der fehlende Vorsatz - „vergessen“ - ist eine Standardausrede), beim ersten Mal wird aber erfahrungsgemäß niemand angezeigt.
Jetzt würde ich gerne Wissen ob diese Person Noch weitere
konsequenzen zu erwarten hat?
Sofern Kontrolleur und 17-jähriger keine Visitenkarten ausgetauscht haben, dürften weitere Konsequenzen schon an den fehlenden Adressdaten des Delinquenten scheitern.
IANAL
Schorsch