Hallo
dem Kater wurde folgendes zugetragen. Wenn jemand etwas in die Restmülltonne wirft geht es in das Eigentum des Entsorgers über.Nun gibts aber Zeitgenossen, die extrem über penibel(haben den ganzen Tach auch noch Langeweile
) sind und sich ihre eigene Defintion von Restmüll zusammenbasteln und die Restmülltonne durchwühlen und einiges wieder raushohlen (igitt igitt).Nun wurde dem Kater zugetragen, das sowas unter die Verletzung der Privatspähre fallen würde und man sowas notfalls gerichtlich verbieten könne.
Wer weisss davon etwas??
Der Kater Mikesch
dankt schon mal für Aufklärung
man sowas notfalls gerichtlich verbieten könne.
Mit so etwas willst Du ein Gericht beschäftigen ???
man sowas notfalls gerichtlich verbieten könne.
Mit so etwas willst Du ein Gericht beschäftigen ???
wie kommste denn auf mich??? Der Kater macht doch sowas nicht:wink: Ihn interessiert halt nur der Sachverhalt…
LG
man sowas notfalls gerichtlich verbieten könne.
Mit so etwas willst Du ein Gericht beschäftigen ???
Also wenn ich vor meinem Haus Scharen von Leuten hätte, die ständig meine Mülltonne durchwühlen würden, dann würde ich das auch ggf. verbieten.
Macht für eine seriöse Wohnanlage keinen so guten Eindruck, wenn das ständig jemand an der Mülltonne rumfingert!!! Oder ist das bei euch üblich?
Gruß
Rudi
Wenn jemand etwas in die
Restmülltonne wirft geht es in das Eigentum des Entsorgers
über.
Hallo Mikesch,
hier müsste man in die konkrete Abfallwirtschaftssatzung der Kommune schauen. Oft findet der Eigentumsübergang bei Restmüll erst statt, wenn die Tonne zur Abholung bereitgestellt wird.
Grüße
Ulf
wie ist es aber wenn nun der entsorger selber durchwühlt, um zu schauen ob illegales entsorgt wurde, wie sondermüll oder so??
gruss behave
wie ist es aber wenn nun der entsorger selber durchwühlt, um
zu schauen ob illegales entsorgt wurde, wie sondermüll oder
so??
Hallo behave,
auch solche Kontrollen sollten in der kommunalen Satzung geregelt sein, wobei im Restmüll seltenst nach Fehlwürfen gesucht wird. Da sieht es in den gelben, blauen und braunen Tonnen schlimmer aus.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf
Wenn jemand etwas in die
Restmülltonne wirft geht es in das Eigentum des Entsorgers
über.
Hallo Mikesch,
hier müsste man in die konkrete Abfallwirtschaftssatzung der
Kommune schauen. Oft findet der Eigentumsübergang bei Restmüll
erst statt, wenn die Tonne zur Abholung bereitgestellt wird.
In der Satzung habe ich dazu eigentlich gar keine Ausasage gefunden, wann der Übergang stattfindet.
Vielleicht könntest du ja mal bitte Korrektur lesen, vielleicht braucht der Kater auch nur ne Brille 
http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/abfallwirt…
Grüße
Ulf
LG
Mikesch
Hallo Ulf
Wenn jemand etwas in die
Restmülltonne wirft geht es in das Eigentum des Entsorgers
über.
Hallo Mikesch,
hier müsste man in die konkrete Abfallwirtschaftssatzung der
Kommune schauen. Oft findet der Eigentumsübergang bei Restmüll
erst statt, wenn die Tonne zur Abholung bereitgestellt wird.
In der Satzung habe ich dazu eigentlich gar keine Ausasage
gefunden, wann der Übergang stattfindet.
Vielleicht könntest du ja mal bitte Korrektur lesen,
vielleicht braucht der Kater auch nur ne Brille 
http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/abfallwirt…
§ 2 (3)
Sie gehen mit der Eingabe in die Entsorgungsfahrzeuge sowie bei Abgabe in den sonstigen Einrichtungen der Abfallwirtschaft in den Besitz der Stadt über.
Grüße
Ulf