angenommen ein Händler, nicht Hersteller, gewährt eine mehrjährige Garantie? Wäre dies nicht ohnehin Sache Seiten des Herstellers? Wie dem auch sei, was wenn der Händler sein Geschäft aufgibt, verfällt dann der z.B. 10jährige Garantieanspruch? Gehen wir mal davon aus, dass das Geschäft nicht auf eine andere Person oder Firma übertragen wird, sondern dass nur ein Händler für einen Hersteller aufhört dessen Artikel zu vertreiben.
angenommen ein Händler, nicht Hersteller, gewährt eine
mehrjährige Garantie? Wäre dies nicht ohnehin Sache Seiten des
Herstellers?
Nein. Garantiegeber kann sowohl der Hersteller, wie auch der Importeur, der Großhändler, der Einzelhändler und auch theoretisch Tante Käthe sein.
Wie dem auch sei, was wenn der Händler sein
Geschäft aufgibt, verfällt dann der z.B. 10jährige
Garantieanspruch? Gehen wir mal davon aus, dass das Geschäft
nicht auf eine andere Person oder Firma übertragen wird,
Na ja, durch das einfache Schließen eines Unternehmens entledigt man sich ja nicht einfach aller Ansprüche von Kunden. Das ist aber ein kompliziertes Gebiet, kommt auf die Rechtsform an usw. Das würde eine separate Anfrage hier im Brett begründen. Aber geht der Händler pleite sieht es schlecht aus.
sondern dass nur ein Händler für einen Hersteller aufhört
dessen Artikel zu vertreiben.
Also wenn der Händler die Garantie gibt, hat das gar keinen Einfluss darauf. Gibt der Hersteller hingegen die Garantie, hat der Händler damit eh nichts am Hut. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Insolvenz des Garantiegebers die Ansprüche idR. nicht durchsetzbar sind. Siehe z.B. BenQ-Mobile.