Pfandgutschein - Gültigkeit

Hi,

wenn man einen Pfandgutschein besitzen würde auf dem nur steht: „Bitte inerhalb von 14 Tagen in diesem Markt einlösen“ und nichts über Ungültigkeit o.ä. dort stehen würde und diesen nicht innerhalb dieser 14 Tage einlöst, würde er dann verfallen bzw. darf er dann nicht mehr angenommen werden.

Stefanie

Nein, er verfällt nicht.

Ich hatte persönlich mal so einen Fall. Bin wurde mir ein 4 Wochen alter Bon ganz offiziell nicht eingelöst. Ich hab dann damals die Zentrale des Ladens angeschrieben und gefragt, ob ich nun wegen 1,30 € meine Rechtsschutzversicherung aktivieren soll oder ob wir eine andere Lösung finden.

Es hat sich dann der Filalleiter gemeldet und bei mir entschuldigt, mit den Worten… „sorry, aber das wird uns vom Konzern so vorgegeben“.

Es ist ein gutes Geschäft für Konzerne. Denn jeder nicht eingelöste Bon ist bares Geld. Daher versuchen Sie es immer wieder.

Genaue Verfallfristen kenne ich aber nicht.

Gruß
Rudi

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Hallo!

Genaue Verfallfristen kenne ich aber nicht.

Ohne genauere Nachprüfung tippe ich jetzt einfach mal auf drei Jahre aus Vertrag und anschließend weitere 27 Jahre aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Hallo,

wenn man einen Pfandgutschein besitzen würde auf dem nur
steht: „Bitte inerhalb von 14 Tagen in diesem Markt einlösen“
und nichts über Ungültigkeit o.ä. dort stehen würde und diesen
nicht innerhalb dieser 14 Tage einlöst, würde er dann
verfallen bzw. darf er dann nicht mehr angenommen werden.

gute Frage.

Einwegverpackungen:
Es gibt eine Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht gem. § 8 Verpackungsverordnung. Danach ist das Pfand jeweils bei Rücknahme zu erstatten. In den meisten Fällen erhält man an der Rücknahmetheke einen entsprechenden Bon, den man dann an der Kasse wieder einlösen kann.

Mehrwegverpackungen:
Es gibt keine gesetzliche Pfandpflicht, sondern die Pfandgeschichte wird durch den jeweiligen Kaufvertrag geregelt.

In beiden Fällen werden Flaschenrücknahme und Pfandrückgabe örtlich und zeitlich voneinander getrennt, weil sich der Händler davon organisatorische Vorteile verspricht.

So, und hier muß gerade mal jemand anders weitermachen. Ich werde an anderer Stelle gebraucht.

Gruß
Christian

Hallo,

die Bitte, den Pfangutschein innerhalb 14 Tagen einzulösen kann natürlich auch damit zusammenhängen, daß die Gutscheine, die auf Thermotransferpapier gedruckt werden, nur eine begrenzte Haltbarkeit haben. Nach einiger Zeit verblaßt der Druck und ein automatisches oder manuelles Ablesen wird schwierig bis unmöglich.

–> Das führt mich zu der Frage, ob die Gutscheine nur im Original gültig sind, oder ob auch eine Kopie anerkannt wird? Wohl eher nicht …

Gerhard