A im Urlaub eine Rolexuhr (Plagiat) kauft, in dem Glauben, es handele sich um ein Original. Diese Uhr verkauft er, zurück in Deutschland, über die Auktionsplattform ebay. Er hat sich im Urlaub eine Rechnung schreiben lassen über einen Kaufpreis von 6000 €.
der Käufer findet heraus, dass es ein plagiat ist und erstattet anzeige. Womit muss A rechnen?
A im Urlaub eine Rolexuhr (Plagiat) kauft, in dem Glauben, es
handele sich um ein Original. Diese Uhr verkauft er, zurück in
Deutschland, über die Auktionsplattform ebay. Er hat sich im
Urlaub eine Rechnung schreiben lassen über einen Kaufpreis von
6000 €.
vorhin übersehen:aber nur 60 €s bezahlt, also erst Recht Betrug… da is ja noch genug Geld über, für die ordentliche Regulierung…
der Käufer findet heraus, dass es ein plagiat ist und
erstattet anzeige. Womit muss A rechnen?
A im Urlaub eine Rolexuhr (Plagiat) kauft, in dem Glauben, es
handele sich um ein Original. Diese Uhr verkauft er, zurück in
Deutschland, über die Auktionsplattform ebay. Er hat sich im
Urlaub eine Rechnung schreiben lassen über einen Kaufpreis von
6000 €.
der Käufer findet heraus, dass es ein plagiat ist und
erstattet anzeige. Womit muss A rechnen?
Unwissenheit schützt vor strafe nicht. ehrlich gesagt denke ich auch, das die meissten leute die sich aus dem urlaub mal ne „rolex“ mitbringen, NICHT davon ausgehen, das es ein Original ist…
Ist allerdings natürlich ne gewisse „unterstellung“ von mir.
Kann mich übrigens nur anschliessen-- wahrscheinlich wird sich auchnoch neben einer eventuellen anzeige durch B die Anwaltschaft der firma Rolex mit dem fall beschäftigen wollen