Hallo Experten,
ich habe neulich an einen folgnden Fall gedacht
Person A ist ein Autofahrer. Berson B ein Radfahrer.
A hält an einer Roten Ampel. B beschließt sich an der Ampel nicht hinter, sondern neben A einzuordnen. Die Straßenverhältnisse sind ziemlich eng, so dass B, beim Einordnen mit seinem Fahrad sehr dicht an A´s Auto vorbei fahren muss. Dabei überschätzt sich B und zerkrazt mit seinem Fahrad A´s Auto. Angenommen A bemerkt das und steigt aus, um sich den Schaden und den Verursacher anzusehen. A fordert B auf ihm seine Daten zu übergeben, damit A eine Schadensforderung stellen kann.
B weigert sich die Daten rauszugeben. Weil B immer noch ein Radfahrer ist, kann sich A kein Nummernschild oder sonstigen Anhaltspunkt von B aufschreiben. Und nun will B auch noch munter weiter fahren, als ob nichts geschehen wäre und er nichts mit der Sache zu tun hätte.
Was kann A tun?
Darf er B festhalten, bis die Polizei kommt oder B seine Daten rausgibt?
Was ist, wenn A ein Hausbesitzer und B ein Dieb wäre? Dürfte A dann Körperkraft anwenden, um B festzuhalten.
Was ist, wenn A nur ein unbeteiligter Passant wäre und B ein Dieb, der gerade ein Haus ausraubt. Darf A dann B festhalten?
Würde mich einfach mal so interessieren, ohne dass ein aktueller Fall vorliegt.
lignuslibri