Unbekannter reißt Aufkleber am Briefkasten ab

Servus,

das folgende Problem mag zwar ein recht banales sein, ist jedoch ärgerlich:

Jemand hat an seinem Briefkasten den Aufkleber einer Bundestagspartei kleben, was einer anderen Person nicht zu gefallen scheint. Da sich die Briefkästen außerhalb des Hauses an der Häuserwand befinden, sind sie für jeden Passanten zu erreichen, was die unbekannte Person dazu nutzt, immer wieder den Aufkleber abzureißen, sobald ein neuer angebracht ist. Auch scheint es sie nicht zu stören, daß der Aufkleber zwischenzeitlich stabiler angebracht wurde, wodurch sie ihn nicht zügig abreißen konnte, sondern einige Zeit damit verbringen mußte, ihn an einigen Stellen etwas abzupickeln.
   Nun stellt sich die Frage, ob und wie man gegen diese Person vorgehen könnte, wenn man wüßte, wer sie ist.

Marco

PS: Ich möchte hier keine Nebendiskussion über den Sinn und Zweck des Parteienaufklebers führen. Als ich vor vielen Jahren die hiesige Lokalzeitung austrug, sah ich an so manchen Briefkästen andere als die mittlerweile üblichen Werbeverbotsaufkleber. Doch selbst bei den Aufklebern der „Blöd“-Zeitung kam ich nicht auf den Gedanken, sie abzureißen, weil ich der Ansicht war, daß ich an fremden Briefkästen nichts zu suchen habe, sofern ich dort nicht etwas einwerfen möchte. Man macht sich ja auch nicht an den Aufklebern, die sich an einem fremden Auto befinden, zu schaffen. Oder doch? ;o)

Nun stellt sich die Frage, ob und wie man gegen diese
Person vorgehen könnte, wenn man wüßte, wer sie ist.

Wenn man nichts anderes zu tun hat, kann man eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Erwägung ziehen. Aber, was soll das bringen ?

Es bringt nichts anderes als die Durchsetzung des Anspruchs, sein Eigentum nach eigenem Willen zu gestalten.

Ein völlig absurder Wunsch, aber immer noch erstaunlich weit verbreitet
Schorsch

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Es bringt nichts anderes als die Durchsetzung des Anspruchs,
sein Eigentum nach eigenem Willen zu gestalten.

Was mitunter zu absunderlichen Blüten führt. Der Rechtsstreit zwischen dem Richter und dem BKA Beamten in Wiesbaden, wo es um eine 40 W Glühbirne ging wurde bis zum OLG (5 Berufsrichter !) ausgetragen und dauerte mehrere Jahre und hat bundesweit in der Presse Niederschlag gefunden. Als ich noch in Bremen lebte, gab es eine ähnliche Auseinandersetzung bis zum OLG, da ging es darum ob jemand Enten füttern darf, weil sie angeblich die Blumenbeete des Nachbarn „zertrampelten“ .

Ein völlig absurder Wunsch, aber immer noch erstaunlich weit
verbreitet

Diese Wünsche, und es gibt sicherlich noch jede Menge andere Beispiele, finde ich persönlich in der Tat absurd.

Schorsch

Nordlicht

Jemand hat an seinem Briefkasten den Aufkleber einer
Bundestagspartei kleben, was einer anderen Person nicht zu
gefallen scheint. Da sich die Briefkästen außerhalb des Hauses
an der Häuserwand befinden, sind sie für jeden Passanten zu
erreichen, was die unbekannte Person dazu nutzt, immer wieder
den Aufkleber abzureißen, sobald ein neuer angebracht ist.
Auch scheint es sie nicht zu stören, daß der Aufkleber
zwischenzeitlich stabiler angebracht wurde, wodurch sie ihn
nicht zügig abreißen konnte, sondern einige Zeit damit
verbringen mußte, ihn an einigen Stellen etwas abzupickeln.
   Nun stellt sich die Frage, ob und wie man gegen diese
Person vorgehen könnte, wenn man wüßte, wer sie ist.

Für den Fall, dass es sich um ein Mietshaus handeln sollte: Schon mal daran gedacht, dass der Eigentümer derlei „Verschönerungen“ seines Eigentums nicht schätzt und - statt sein etwaiges Recht einzuklagen und sich den Vorwurf der Prozeßhanselei zuzuziehen - die Faust in der Tasche gemacht und das Thema im Wege der Selbsthilfe gelöst haben könnte?

Hallo Schorsch!

Es bringt nichts anderes als die Durchsetzung des Anspruchs,
sein Eigentum nach eigenem Willen zu gestalten.

Ein völlig absurder Wunsch, aber immer noch erstaunlich weit
verbreitet

Gewiss, die Durchsetzung eines (banalen) Anspruchs muß nicht um jeden Preis geschehen. Allerdings glaube ich, daß Deine hier gezeigte Toleranz ebenso Grenzen kennte, „gestaltete“ ein Fremder unnötigerweise Deinen Besitz nach seinem Willen. Das wäre noch widersinniger.

Marco