Mal angenommen jemand ginge mit seinem Tier in einer Tierklinik, weil es krank wäre. Er möchte nun eine Diagnose gestellt bekommen, es werden Maßnahmen ergriffen um feststellen zu können, woran das Tier leidet.
Aufgrund der Ergebnisse wird eine Diagnose gestellt, die aber komplett an der Thematik vorbei geht. Laut Auskunft des Tierarztes wäre das Problem, welches einige Zeit später zum Ableben des Tieres geführt hat, nicht ausschlaggebend und zu vernachlässigen.
Welche Vertragsart bestünde bei so einer Behandlung?
Wäre es möglich irgendwie rechtlich gegen den imaginären Tierarzt vorzugehen?
vorliegend wäre ein Dienstvertrag. Auch hier gibt es die
einfache Mangelhaftung.
Also, dann den Arzt zur Rede stellen und dann schnellstens auf eine neue Mietze verklagen, natürlich evtl.über alle Instanzen, versteht sich ja von selber
Wäre es möglich irgendwie rechtlich gegen den imaginären
Tierarzt vorzugehen?
Hallo Thorsten,
wenn eine schuldhafte Pflichtverletzung (=ärztlicher Kunstfehler? Tiere teilen ja leider nicht mit, was ihnen fehlt und die Apparatemedizin von Dr. House hat die Tierarzt-Praxis im allgemeinen ja auch nicht und wenn, könnte sie der Tierhalter nicht bezahlen, so dass nicht jede Fehldiagnose zwangsläufig ein Kunstfehler sein muss) nicht nur vorliegt, sondern auch jetzt noch vom Tierhalter nachgewiesen werden kann (Gutachten eines anderen Arztes? Obduktion des Tieres? Ist das Beweismaterial gesichert oder begraben?), die kausal für den Schaden war (=bei richtiger Diagnose hätte das Tier sicher vor dem Tod gerettet werden können), dann ist der Sachschaden (=Zeitwert des Tieres zum Zeitpunkt der Behandlung) zu ersetzen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass all diese Fragen mit „Ja“ zu beantworten sind und wenn ja, ob sich der Aufwand lohnt…