Hallo, hier mal eine Meinungsumfrage zu einem im Internet abgeschlossenen Vertrag, zu dem hinterher das Widerrufsrecht verweigert wird.
Die ganze Story erzähl ich lieber mal etwas ausführlicher, falls irgendeines dieser Details für den weiteren Verlauf entscheidend sein könnte
Ein Telefonanbieter bietet eine Flatrate für Telefon und Internet an.
Im Internet kann man dazu einen so genannten Onlineauftrag ausfüllen. Gesagt, getan. Gleich darauf kommt eine automatisierte Rückantwort per Email, in der man unter anderem gleich bestätigt, dass man auch derjenige ist, der das Formular ausgefüllt hat. Darin steht nebenbei auch, dass in etwa 5-7 Tagen eine Auftragsbestätigung per Post kommen würde, in dem auch der Anschlusstermin genannt werde.
Am nächsten Tag entscheidet man sich, diesen Onlineauftrag zu widerrufen. Man ruft bei der Kundenhotline an, äußert seinen Wunsch nach Rücktritt von diesem Vertrag und erhält daraufhin die Antwort, dass ein Widerruf möglich wäre, man dieses nur schriftlich mitteilen müsse.
Schon am dritten Tag kommt ein erstes Schreiben per Post, in dem man gebeten wird, eine „Kundenerklärung zum Wechsel des Teilnehmerbetreibers“ zu unterschreiben und dieses Formular zurückzusenden. Anstatt diese Erklärung zu unterschreiben äußert man gleich (schriftlich) auf diesem Formular seinen Wunsch, den Auftrag zu widerrufen.
Etwa 10 Tage nach dem Ausgang dieser Erklärung kommt ein Antwortbrief in dem erklärt wird, dass dieser Wunsch nach Widerruf leider nicht angenommen werden könne.
Aufgrund der Tatsache, dass man ausdrücklich auf eine sofortige Ausführung des Auftrages bestanden hätte, wäre das Widerrufsrecht erloschen.
Aber warum das denn auf einmal? Darum:
Das Onlineauftragsformular beinhaltete ein Kontrollfeld, mit dem nebenstehenden Text:
„Ja, ich bevollmächtige XXX die erforderlichen Maßnahmen zum Anbieterwechsel bei meinem bisherigen Anbieter zu regeln.
Ich beauftrage XXX ausdrücklich, mit der Erbringung der Dienstleistung sofort zu beginnen und die Umstellung meines Anschlusses zu veranlassen.“
Ohne Aktivierung dieses Häkchens und der damit verbundenen gleichzeitigen Zustimmung beider Aussagen konnte der Auftrag allerdings nicht fortgesetzt werden. Da man zur Zeit des Ausfüllens dieses Auftrages noch einen Vertragsabschluss wünschte, aktivierte man schließlich dieses Häkchen, um den Auftrag abschließen zu können. Auf die Tatsache, dass dadurch das Widerrufsrecht erlöschen würde, wurde an dieser Stelle jedoch nicht hingewiesen.
Es war überhaupt nicht möglich einen Auftrag zu erteilen, ohne sofort sein Widerrufsrecht zu verlieren.
Die (im ersten Anschreiben) angekündigte Auftragsbestätigung gab es innerhalb dieses inzwischen vergangenen Monats nicht, ebenso keine Widerrufsbelehrung, weder während des gesamten Bestellvorganges noch anschließend per email oder Post.
Ein noch vor der ersten Absage erhaltenes Paket mit den für den Anschluss nötigen Geräten schickt man erst mal zurück, weil man da ja noch guter Hoffnung ist, doch wieder rauszukommen. 4 Wochen vergangen, aber es gab kein Kommentar zu dieser Rücksendung, keinen erneuten Zustellungsversuch, natürlich auch erst mal keinen erneuten Anschlusstermin, obwohl der Anbieter auf eine Erfüllung des Vertrages doch so dringend besteht.
Nun folgende Fragen:
Ist der Vertragsabschluss wirklich rechtskräftig und hat der Anbieter tatsächlich das Recht, den Widerruf zu verweigern?
Gibt es doch noch eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag wieder herauszukommen?
Ist es ratsam, vorerst keine Gebühren zu bezahlen und eine bereits erteilte Einzugsermächtigung bei der Bank zu stornieren?
(Kurz gesagt, wird der Anbieter wirklich bis hin zu einem Gerichtsverfahren stur bleiben?)