Frage zwecks Zinsrechnung

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Zinsrechnung und dem Basiszinssatz. Wenn man ein Urteil hat was meinetwegen am 28.10.04 rechtskräftig wird (wenn man das so nennt) und man ja ab dem Tag Zinsen zahlen soll mit 5% über dem Basiszinssatz wie rechnet man das und vorallem was ist wenn man dann anfängt z.B. ab 01.01. Raten zu zahlen. Laufen die Zinsen weiter oder werden die dann nur bis zu dem Tag berechnet wo der jenige anfängt die Raten zu zahlen?

Danke für Hilfe

Hallo!

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Zinsrechnung und dem
Basiszinssatz. Wenn man ein Urteil hat was meinetwegen am
28.10.04 rechtskräftig wird (wenn man das so nennt) und man ja
ab dem Tag Zinsen zahlen soll mit 5% über dem Basiszinssatz

In aller Regel beginnt die Verzinsung nicht mit der Rechtskraft, sondern mit Rechtshängigkeit, das bedeutet: Zustellung der Klageschrift an den Beklagten, also ein paar Monate früher.

wie rechnet man das

Ich mach’s mit http://www.basiszinssatz.info

und vorallem was ist wenn man dann anfängt

z.B. ab 01.01. Raten zu zahlen.

Also, Beispiel:

Klageforderung 1000 Euro, Verzinsung ab 28. 10. 2004
Zinsen am 1.1.: EUR 11,06

Eine Rate von EUR 100 geht ein, diese wird zunächst auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung angerechnet, sodass diese nicht etwa 900 Euro, sondern 911,06 beträgt.

Wenn die zweite Rate von EUR 100 am 1. 2. 2005 eingeht, sind somit Zinsen aus EUR 911,06 in Höhe von EUR 4,81 angefallen. Die Hauptforderung reduziert sich somit auf EUR 815,87.

Und so weiter…