jemand ein Paket erhalten hat, ohne eine Bestellung getätigt zu haben. Dieses Paket geöffnet hat und dann wieder zurückgehen lassen hätte. Jetzt die Firma meint, die Rechnung müsste bezahlt werden, da etwas aus dem Paket fehlt. Rechnungsbetrag 49,90€
jemand ein Paket erhalten hat, ohne eine Bestellung getätigt
zu haben. Dieses Paket geöffnet hat und dann wieder
zurückgehen lassen hätte. Jetzt die Firma meint, die Rechnung
müsste bezahlt werden, da etwas aus dem Paket fehlt.
Rechnungsbetrag 49,90€
Wie sollte man sich verhalten.
Wer hat die Beweislast?
Hier würde im Endeffekt wohl Aussage gegen Aussage stehn.Da der Laden wohl eh unseriös arbeitet würde sich der Kater notfalls verklagen lassen. Schon mal nach dem Verein gekugelt??
Deine Antwort entbehrt nicht einer gewissen Komik. Denn wenn sich die Tatsachenlage nicht aufklären lässt, kommt es auf die Beweislast an. Und genau nach der wurde ja gefragt!
das der Verkäufer/die Firma/der Absender die Beweislast der Bestellung hat.
Einfach mal nachfragen und sich eine Kopie schicken lassen.
Ich hab einen kleinen Shop und es ist schon vorgekommen, dass jemand eine Scherzbestellung für einen (unbekannten?) Dritten getätigt hat.
…was dann allerdings nicht das angebliche oder tatsächliche Fehlen von Ware erklärt.
Da wäre es natürlich ganz hilfreich eine/n ZeugIn zu haben, der/die sich in etwa an den Inhalt erinnert.
Ich glaube, der unfreiwillige Kunde kann sich in Ruhe verklagen lassen. Als Verkäufer würde ich (so ich ehrlich bin) fluchen, schimpfen und zetern und den Fall dann auf sich beruhen lassen.
Ich hoffe ich habe jetzt nicht gegen die A trifft B Spielregeln verstoßen.
Toi toi
Susanne
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wenn jemand nicht bestellte Ware erhalten hat, muss er diese auch nicht zurücksenden, sondern nur zur Abholung bereit stellen.
Logischerweise muß auch die Rechnung nicht bezahlt werden.
Wenn A vom VK B Ware bekommt, die nicht bestellt ist und dann noch so lieb ist, sie zurückzuschicken, verstehe ich nicht, wo das Problem liegt.
A hat nichts bestellt, wieso sollte B dann etwas fordern können?
A hat die Verpackung geöffnet, ohne etwas bestellt zu haben, also kann A auch nicht wissen, was normalerweise in dem Paket wäre, oder? A könnte argumentieren, es sei nichts bestellt worden, VK B wäre im Unrecht und kann nicht fordern, was nicht bestellt worden ist.
Die Beweislast trägt die Partei, für welche die beweiswürdige Tatsache günstig ist. Also: Wer etwas schuldet (z.B. eine Rücksendung), muss beweisen, erfüllt zu haben.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob hier etwas geschuldet wurde. Wieso erhielt die Person denn das unverlangte Päckchen? Zufall? Ein Irrtum? Oder wie?
Dazu habe ich mal folgendes gehört: Eigentlich ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger müßte die Ware nicht mal zurückschicken. Nett ist es doch schon, wenn man ihm anbietet, es abholen zu können oder unfrei zurückzuschicken. Denn unterschlagen dürfte es man ja wohl auch nicht.
Mein Rechtsverständnis:
Hätte ich nix bestellt, müßte ich auch nix zahlen. Wo kommen wir denn hin, wenn irgendwelche Firmen irgendwelche Ware wahllos verschickt und dann auch noch Anspruch auf Bezahlung hätte. Anders wirds bei Abos aussehen. Dann würde wohl ein Vertrag bestehen, z.B. jedes Quartal mindestens einen Artikel zu kaufen, wie es ein großer Konzern erfolgreich seit Jahrzehnten macht.
Beweislast? Na der Versender will doch daß der Empfänger zahlt, somit muß er eine Bestellung bzw. Vertrag vorweisen können.
seh ich irgendwie genauso. würde NIE ein paket öffnen wo ich den absender nicht kenne, bzw ich genau weiss das ich nix bestellt habe oder ein paket erwarte
der verdacht liegt nahe das die person ein teil des inhalts entnommen hat und nun nicht dafür zahlen will
bleibt die frage wieso das paket geöffnet wurde ? wenn man
doch nix bestellt hat ?
wo wurde diese Frage denn gestellt, dass sie „bleiben“ könnte? Aber zur Erklärung: Wenn du pro Woche mehrere Pakete erhältst, kommt das schon mal vor. Klar kann man nach dem Absender schauen und mit den Bestellungen vergleichen. Das kann aber auch in die Hose gehen. Da bestellt man z.B. was bei www.ultracooleszeug.de und erhält die Ware dann von der „brzwrk GmbH“.
meines Wissens ist nicht mal das erforderlich. Oder willst du z.B. den Bausatz für eine Blockhütte in deiner Garage zur Abholung bereit halten?
BGB $241a, Absatz 1
„Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.“
also auch kein Anspruch auf Aufbewahrung.
Allerdings wird das ganze in den folgenden Absätzen etwas relativiert.
Hallo, gibt es denn nicht in jedem geschäftlichen Päckchen sowas wie einen Lieferschein oder eben die rechnung auf der alle Posten aufgeführt sind. Wenn ich ein dubioses Päckchen erhalte schaue ich trotzdem in den Lieferschein ob das angegebene da ist (sofern ich es nicht postwendend zurückschicke, aber wie gesagt manchmal weiss man ja nicht ob nicht doch was bestellt ist, in einer Firma zB. wo es mehrere potentielle Besteller gibt), und dann notiere ich mir das und schicke dann das Päckchen zurück, sofern sich nicht doch noch jemand findet, der das bestellt hat. Evtl ruf ich auch noch vorher an, wieo und warum sie das geschickt haben, wer der Betseller ist und ob Postalisch oder per Mail bestellt etc.
Ok das ist ein bisschen Recherche, aber weshalb sollten die sonst etwas vorbeischicken, wenn ich es nicht bestellt hab. ich wäre durchaus auch daran interessiert, denen deutlich zu machen, dass ich es nicht bestellt hab und zwar denen in der Verwaltung direkt und nicht erst über deren Lagerannahme.
Gruß Susanne
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Mir erklärte mal jemand, der auch mit Paketen zu tun hatte, dass jedes Paket bevor es rausgeht gewogen und gespeichert wird. Wenn dann später Reklamationen von Kunden kommen, dass was fehlt, dann kann man beim Versender das Szenario nochmal „nachstellen“. Heißt, man packt die Sachen nochmal zusammen und wiegt dann das Paket. Kommt das genau gleiche Gewicht raus wie für das erste Paket gespeichert, dann hat der Empfänger gelogen…
Falls es also weitere Streitigkeiten gibt, einfach mal nachfragen, wie die das beweisen wollen etc…
absolut korrekt. Das Gewicht wird von den Paketdienstleistern gespeichert (bei GLS wenn ich nicht irre 3 Monate). Weiterhin erscheint auch auf der Rechnung des Paketdienstleisters an den Versender das Paket mit Sendungsnummer, Gewicht, Datum und Zielort (PLZ).