Hallo,
kann man aufgrund eines formlosen Schuldscheins das Geld auch gerichtlich einklagen, wenn die schriftlich vereinbarte Rückzahlung nicht funktioniert ?
Hat man da Erfolg oder ginge das nur mit einem besonders ausformulierten Schuldschein ?
Grüße
Chris
Hallo
Hallo,
kann man aufgrund eines formlosen Schuldscheins das Geld auch
gerichtlich einklagen, wenn die schriftlich vereinbarte
Rückzahlung nicht funktioniert ?
kann man, Hauptsache die Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Der Kater hat auch noch so einen Titel von 1997 im Schrank liegen 
Hat man da Erfolg oder ginge das nur mit einem besonders
ausformulierten Schuldschein ?
hat man, wahrscheinlich kommt der Beklagte nicht mal zum Termin, und es gibt ein Säumnisurteil
Grüße
Chris
LG
Mikesch
Hallo Mikesch,
kann man, Hauptsache die Verjährung ist noch nicht
eingetreten.
wie sind denn die Verjährungsfristen ?
Grüße
Chris
Hallo
Hallo Mikesch,
kann man, Hauptsache die Verjährung ist noch nicht
eingetreten.
wie sind denn die Verjährungsfristen ?
seit 2003 oder 04 gab da mal ne Reform, 3Jahre also: Datum 12.5.2004 = Verjährung Ende 2007
Wenn Schuldner schon mal gezahlt, dann ab Nichtmehrzahlung
Grüße
Chris
LG
Mikesch