Betrug?

Hallo, Freunde!

Ich hätte da einen interessanten fiktiven Fall, wozu ich gerne Eure Meinung hören würde:
(Vorbemerkung: Es geht nicht ums Mietrecht!)
Es will jemand in eine Wohnung ziehen, in die der Vormieter einen Laminatboden verlegt hat. Laut Mietbestimmungen macht das der Mieter auf eigene Kosten. Bei der Wohnungsbesichtigung sind sowohl Nachmieter, bisheriger Mieter und Vermieter anwesend. Der Mieter will dem Nachmieter den Laminatboden verkaufen und aus reiner Blödheit unterschreibt der Nachmieter den Kaufvertrag, ohne zu wissen, daß er die Wohnung auch ohne diesen bekommen würde - aber egal.
Innerhalb einer Woche danach tritt der Nachmieter schriftlich von dem Kaufvertrag zurück und stellt dem Eigentümer des Laminats frei, den Boden zu demontieren.
Dieser aber verklagt den jetzigen Mieter wegen Betrug, weil er (wegen einer ganz anderen Sache) eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben hat und scheinbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar nicht in der Lage gewesen wäre, den Boden zu bezahlen.
Dies ist aber nicht so, weil er voll berufstätig ist. Er kann nur die andere viel größere Sache nicht bezahlen, daher die EE.
Ist es Betrug, wenn man etwas kauft und dann vom Vertrag zurücktritt? Und das nur, weil man eine Eidesstattliche Erklärung hat?
Dann wäre es doch auch Betrug, wenn sich dieser einen Computer kauft und fristgerecht wegen Nichtgefallens von dem Kaufvertrag zurücktritt?!
Wo ist da die Absicht der unberechtigten Bereicherung?

In danke schon mal für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Michael

Hallo Michael,

ich als Laie habe das Gefühl, dass hier wieder einmal angenommen wird, man könne von Verträgen binnen 14 Tagen zurücktreten. Das gilt nur für Fernabsatz-Geschäfte.

Betrug wäre, soweit mir bekannt ist, wenn man etwas bestellt/kauft/unterschreibt und bei der Abgabe der Unterschrift schon weiß, dass man den Vertrag nicht wird einhalten können.

Gruß

Marcus

Betrug setzt eine Täuschung voraus. Getäuscht werden kann nur über Tatsachen. Tatsache kann auch etwas Inneres sein, z.B. eine Absicht. Wenn jemand insolvent ist und ein Auto für 50.000 Euro kauft und auch gleich übergeben bekommt, dann hat er über seine Zahlungsfähigkeit und vielleicht auch (innere) Zahlungsabsicht getäuscht.

Kauft ein insolventer Mensch hingegen ein Päckchen Butter, wird er das trotz der gestiegenen Preise bezahlen können. Hier liegt kein Betrug vor, denn es fehlt schon an der Täuschungshandlung.

Man kann also nicht sagen, dass im Rahmen der Insolvenz per se jeder Kauf einen (versuchten oder vollendeten) Betrug darstellt. Die Frage lautet in etwa: Konnte der Käufer das bezahlen? Wenn nein, liegt ein Betrug nahe.

Levay

Hallo auch!

Meines Erachtens gibt es da zwei Möglichkeiten: Sollte der Nachmieter den Kaufvertrag deshalb unterschrieben haben, weil ihm vielleicht suggeriert wurde nur so die Wohnung zu bekommen, würde ich mich schon fragen wer hier wen Betrogen hat. Da würde ich den Rücktritt vom Kaufvertrag schon als Rechtens ansehen.
Die andere Seite wäre die, dass man nicht einfach so von einem Kaufvertrag zurücktreten kann (die EE mal unberücksichtigt!). Hier greift m.E. nach nämlich nicht die Haustürklausel bei schriftlichen Verträgen, wonach man ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht hat. Da würde ich als Noch-Mieter die Überlegung anstellen, ob ich den mir entstandenen Schaden (Ausbau u. Entsorgung des Laminatbodens)nicht vom Nachmieter einfordern sollte. In diesem Fall liegt meiner Meinung nach ein Vertragsbruch vor.

Schönes WE für alle!
Andreas

Ich danke Euch ganz herzlich für die einleuchtenden Antworten.
Das könnte bestimmt mal nützlich werden, wenn dieser fiktive Fall Wirklichkeit würde… :wink:

Liebe Grüße
Michael