Hallo www-ler,
in einer sachlich gleichen Angelegenheit ändern zwei Bundesgerichte und
anschliessend das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage/
Vertragspraxis.
Einige Anwälte vertreten jetzt die Ansicht, die Verjährungsfristen
sind hinfällig, laufen erst ab Bekanntgabe des Urteils neu.
Ist das so als richtig anzusehen?
Fragt ganz ratlos
R.
Es handelt sich beispielsweise um Berechnungsgrundlagen zu
Versicherungsverträgen.