Als erfahrener PC-Spieler kenne ich verschiedene Spiele, in denen real existierende Waffen vorkommen. Bei der Namensangabe gehen die Spiele aber unterschiedlich vor. Mache Spiele stellen reale Waffen dar, geben diesen aber reine Fantasienamen. Andere Spiele geben den Namen vom Modell an (z.B. G3), während andere Spiele hingegen sowohl Modell- als auch Herstellername angeben (z.B. H&K G3).
Dabei drängt sich mir stark die Vermutung auf, dass das rechtliche Gründe hat. Wie sieht das also aus: Darf man in einem deutschen Computerspiel Hersteller und Modell einer Waffe ausschreiben? Wie wäre die Lage, wenn man den Herstellernamen weglässt? Soweit ich weiß, gibt es Waffen mit gleichem Modellnamen, die aber von unterschiedlichen Herstellern produziert werden.
Danke für alle sachverständigen Antworten,
Jack (Roland)
Dabei drängt sich mir stark die Vermutung auf, dass das
rechtliche Gründe hat. Wie sieht das also aus: Darf man in
einem deutschen Computerspiel Hersteller und Modell einer
Waffe ausschreiben? Wie wäre die Lage, wenn man den
Herstellernamen weglässt? Soweit ich weiß, gibt es Waffen mit
gleichem Modellnamen, die aber von unterschiedlichen
Herstellern produziert werden.
Wenn eine entsprechende eingetragene Marke existiert ist es sicher auf jeden Fall besser, sich vorher mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, um einen Rechtsstreit von vornherein aus dem Weg zu gehen. Auch wenn Du im Recht wärst kann Dir sonst trotzdem erstmal eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattern, die immer Zeit- und nervenraubend und auch kostenintensiv sein kann. Ob im Einzelfall ein Verstoß vorliegt oder nicht, wird letztlich immer nur ein Richter entscheiden können.
Wenn eine entsprechende eingetragene Marke existiert ist es
sicher auf jeden Fall besser, sich vorher mit dem Hersteller
in Verbindung zu setzen, um einen Rechtsstreit von vornherein
aus dem Weg zu gehen. Auch wenn Du im Recht wärst kann Dir
sonst trotzdem erstmal eine kostenpflichtige Abmahnung ins
Haus flattern, die immer Zeit- und nervenraubend und auch
kostenintensiv sein kann. Ob im Einzelfall ein Verstoß
vorliegt oder nicht, wird letztlich immer nur ein Richter
entscheiden können.
Für die Schutzwürdigkeit einer Marke ist ein Eintragung nicht erforderlich. Siehe hierzu auch § 4 des Markengesetzes. Und wenn man im Recht ist, so kann man kaum kostenpflichtig abgemahnt werden. Das wäre ja noch schöner.