Hallo - Hilfe !!!
Folgender Fall:
Ein Mieter zahlt seit mehreren Monaten keine Miete mehr, die Kaution ist somit schon lange aufgezehrt.
Nach einer erhobenen Räumungsklage durch den Rechtsanwalt wurde dem Mieter vom Gericht eine 2-wöchige
Widerspruchsfrist mit der anschließenden 2-wöchigen Verlängerung eingeräumt.
Der Mieter räumt allmählich die Wohnung und verschwindet, er läßt in der ebenfalls angemieteten und nicht mehr bezahlten
Garage lediglich Gerümpel zurück. Ob die Wohnung ganz geräumt ist, läßt sich nicht feststellen.Das war`s erst einmal!
Der Mieter hat die Wohnungsschlüssel nicht übergeben, der bisherige telefonische Kontakt zwischen dem Anwalt des
Vermieters und dem Mieter ist abgerissen, eine neue Adresse des Mieters ist nicht in Erfahrung zu bringen. Lt. Meldeamt ist
der Mieter immer noch unter der alten, d.h. bisherigen Adresse gemeldet. Ein Brief des Gerichtes an den Mieter konnte
mangels bekannter neuer Anschrift ebenfalls nicht zugestellt werden. Ein Gespräch auf einer Polizeidienststelle veranlaßte den zuständigen Beamten nach einem Blick in den Computer zu der (sehr hilfreichen!) Mitteilung:" Oh je - aber ich darf Ihnen leider nichts sagen!"
Nachdem auch die Monatspauschale für den Strom nicht mehr an das zuständige E-Werk überwiesen worden ist, wurde von diesem der Strom gesperrt.
Als der Vermieter folglich die Wasserzufuhr für diese Wohnung sperren und später das Türschloß der Wohnung auswechseln
wollte, wurde ihm vom eigenen Anwalt dringend davon abgeraten, da der Mieter dagegen ein Gerichtsverfahren anstrengen
könnte.
Nachdem der Anwalt nun ratlos ist, erhebt sich folgende Frage:
Wie lange muß der Vermieter warten, bis er die Wohnung öffnen darf?
Welche Möglichkeiten gibt es, an die Wohnungsschlüssel zu kommen?
Wie soll der Vermieter nun weiter vorgehen? (Theoretisch kann der Mieter ja den Schlüssel weggeworfen haben und
blockiert damit auf Jahre eine Neuvermietung der Wohnung).
Gruß Karl

