Hallo liebes Forum,
wann gilt ein KFZ als mein Eigentum?
Mal angenommen ich habe verschiedene Autos (Ersatzteilträger, Restaurationsobjekte) über die Jahre von privat (ebay) gekauft und dafür keine Kaufverträge und auch nicht die Adresse der Vorbesitzer. Die Einträge in den Briefen geben auch nicht die letzten Vorbesitzer wieder, sondern irgendwelche Besitzer die die Fahrzeuge ebenfalls an Ersatzteilträger/Restaurationsobjekt - Interessenten verkauft haben.
Wenn mir nun also nur die Fahrzeugbriefe und ich manchen Fällen nicht mal das vorliegt, wie kann ich dann nachweisen, daß die Autos mein Eigentum sind?
Inwieweit greift die Eigentumsvermutung nach §1006 insofern, als daß die Autos nicht mir als Untermieter sondern dem Mieter gehören?
Danke für die Hilfe!
Hallo Frank
du solltest als 1.mal nach einer stärkeren Brille Ausschau halten, noch fetter kann man die Hinweise auf FAQ:1129 ja nicht schreiben
LG
Mikesch
MOD: Ich bin ja sonst nicht zimperlich, was FAQ:1129 und Löschugen angeht,hier sehe ich aber beim schlechtesten willen keinen Bedarf.
worldwidefab
Hoffe die Brille ist nun stark genug für Deine Toleranz … kannst den Artikel nun löschen oder sachkundige Antwort geben.
mfg
Hast du die FAQ:1129 nicht verstanden?
Hallo Mikesch,
wenn ein Verstoß zur FAQ:1129 einfach über das Wort „ich“ erkenntlich wäre, könnte ein einfaches Programm eine Auslese übernehmen. Das scheitert an einfachen Sätzen jedoch genau so wie du.
„Mal angenommen ich habe“ ist nicht konkret.
Grüße
Ulf
Danke Ulf. Ich habe den Thread dennoch nochmal neu eingestellt und nochmal überarbeitet und noch unpersönlicher und hypothetischer gestaltet. Ich hoffe, im neuen Thread konkrete Antworten zu erhalten.
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