Hallo,
angenommen, ein Autofahrer wäre durch Eigenverschulden beim Überholvorgang eines LKWs mit seinem Seitenspiegel an dessen Fahrzeug hängengeblieben. Der LKW-Fahrer meinte nach Begutachtung des Schadens „an seinem Fahrzeug wäre ja nichts“ und wäre weitergefahren.
Angenommen, 3 Wo. nach dem Vorfall würde von der Firma nun doch eine Forderung von € 500,- für Lackierarbeiten an den Unfallverursacher gestellt werden - … müsste der Verursacher zahlen?
Angenommen, 3 Wo. nach dem Vorfall würde von der Firma nun
doch eine Forderung von € 500,- für Lackierarbeiten an den
Unfallverursacher gestellt werden - … müsste der Verursacher
zahlen?
das kommt drauf an
er muss dann zahlen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch den Schädiger schuldhaft verursacht wurde. Wird eine Beweisfrage sein. Jedenfalls ist der Schadensersatz durch die damalige Bemerkung des Fahrers nicht völlig ausgeschlossen.
Ohne Einzelheiten zu kennen - ich glaube die meisten Haftpflicht-Versicherer verpflichten dazu, auch „potentielle“ Schadensereignisse zu melden. Falls daran gedacht ist, ggf. über die Versicherung abzurechnen, sollte man sich fiktiv mit denen in Verbindung setzen.
unklar, warum der Unfallverursacher nun doch für einen Schaden aufkommen soll, der beim Betrachten vor Ort NICHT festgestellt wurde!
Den weit größeren Schaden (Außenspiegel ab und Scheibe flog um die Ohren) hatte der Fahranfänger.
LG
das kommt drauf an
er muss dann zahlen, wenn der Geschädigte nachweisen kann,
dass der Schaden durch den Schädiger schuldhaft verursacht
wurde. Wird eine Beweisfrage sein. Jedenfalls ist der
Schadensersatz durch die damalige Bemerkung des Fahrers nicht
völlig ausgeschlossen.
Ohne Einzelheiten zu kennen - ich glaube die meisten
Haftpflicht-Versicherer verpflichten dazu, auch „potentielle“
Schadensereignisse zu melden. Falls daran gedacht ist, ggf.
über die Versicherung abzurechnen, sollte man sich fiktiv mit
denen in Verbindung setzen.
unklar, warum der Unfallverursacher nun doch für einen Schaden
aufkommen soll, der beim Betrachten vor Ort NICHT festgestellt
wurde!
Das ist ganz einfach: Weil der Unfallverursacher nach dem Gesetz eben dann, wenn er einen Schaden verursacht hat, für diesen aufkommen muss.
Es gibt keine Regel die besagt, dass Schäden, die nicht sofort erkannt werden, nicht ersetzt werden.
Eine andere Frage ist, und das ist das Beweisthema, ob der Geschädigte auch beweisen kann, dass der Verursacher einen entsprechenden Schaden bei dem Unfall verursacht hat. Aber das kann hier nicht gesagt werden, sondern es ist die Frage, ob und wie derjenige den Beweis antritt und ob das Gericht das glaubt oder nicht.
Den weit größeren Schaden (Außenspiegel ab und Scheibe flog um
die Ohren) hatte der Fahranfänger.
Tja, auch wenn man selbst größere Schäden hat, muss man, wenn schuld, die Schäden des anderen ersetzen.