Guten Abend,
wenn jemand (bei Ebay als gewrblicher Verkaüfer) auf eigene AGB´s verzichten möchte, da er da evtl . Gafahr einer Abmahnung sieht, greifen dann automatisch die gesetzlichen AGB´s ??
Und schließen die gesetzlichen AGB´s auch die Gewährleistungsrechte ein, so das diese auch nicht aufgeführt werden müssen ?
Eine Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht ist natürlcih bei den Auktionen gut sichtbar geschrieben.
Danke
Guten Abend,
wenn jemand (bei Ebay als gewrblicher Verkaüfer) auf eigene
AGB´s verzichten möchte, da er da evtl . Gafahr einer
Abmahnung sieht, greifen dann automatisch die gesetzlichen
AGB´s ??
Es gibt keine gesetzlichen AGBs. Nur z.B. das BGB oder HGB.
Hallo,
Es gibt keine gesetzlichen AGBs. Nur z.B. das BGB oder HGB.
es gibt überhaupt keine AGB s - Allgemeine Geschäftsbedingungen s klingt auch furchtbar 
Um aber die Frage zu beantworten: Ja, wenn es keine eigenen AGB gibt greifen die gesetzlichen Regelungen.
Grüße
Sue
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Hallo,
Es gibt keine gesetzlichen AGBs. Nur z.B. das BGB oder HGB.
es gibt überhaupt keine AGB s - Allgemeine
Geschäftsbedingungen s klingt auch furchtbar 
Um aber die Frage zu beantworten: Ja, wenn es keine eigenen
AGB gibt greifen die gesetzlichen Regelungen.
Hm, und wenn es also „eigene“ AGB gibt, dann greifen die gesetzlichen Regelungen nicht?
Greetz, B.
Hm, und wenn es also „eigene“ AGB gibt, dann greifen die
gesetzlichen Regelungen nicht?
Soweit diese AGB wirksam in den Vertrag einbezogen und die einzelnen Klauseln wirksam sind: richtig!
Levay
Hallo,
Hm, und wenn es also „eigene“ AGB gibt, dann greifen die
gesetzlichen Regelungen nicht?
nein, das kann man so nicht sagen. Mit AGB kann man im gesetzlich zulässigen Rahmen die Bedingungen für seine Geschäfte regeln. In Deutschland gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, so dass man vertraglich, auch mittels AGB, von den gesetzlichen Regeln abweichen kann. Es gibt aber eine Vielzahl von § bei denen eine indviduelle Änderung ausdrücklich unzulässig ist (z.B. BGB § 475) in anderen Fällen ergibt sich dies aufgrund der Struktur des BGB durch andere §. Zudem werden die AGB im BGB unter Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - behandelt. Und letztendlich ist auch entscheidend was die Rechtssprechung über die Jahre so entschieden hat.
Es sind zwar viele Leute der Meinung, man könne mit AGB einfach das geltende Recht zu eigenen Gunsten „umbiegen“, zulässig ist das aber nur in sehr begrenzter Form. Viele AGB sind teilweise oder vollständig unzulässig, womit wieder die gesetzlichen Regeln gelten.
Und nachdem ich das alles getippt habe, sehe ich, dass Wikipedia das unter http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4f… sogar noch viel ausführlicher erklärt.
Gruß
S.J.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das heißt dann auch, das AGB´s (inkl. Gewährleistung) nicht aufgeführt werden müssen, das sowieso die gesetzlichen (also auch die gesetzliche Gewährleistungsfris) greift. ??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]