Ist mit Beendigung eines Wohnverhältnisses auch automatisch der Vertrag mit dem bis dahin genutzten Stromanbieter beendet oder muß man kündigen (d.h. eine Kündigungsfrist einhalten) und den bisherigen Stromanbieter dann ggfs. mit in die neue Wohnung nehmen? Wenn ja, gilt dies auch, wenn man in eine komplett andere Stadt zieht?
Ist mit Beendigung eines Wohnverhältnisses auch automatisch
der Vertrag mit dem bis dahin genutzten Stromanbieter beendet
oder muß man kündigen (d.h. eine Kündigungsfrist einhalten)
Ja und Nein. Bei meinen Umzügen (und es waren viele) habe ich mich immer beim Stromversorger an- und abgemeldet. Die An- und Abschaltung erfolgte immer taggenau, d.h. ohne Kündigungsfrist, aber ich bin jedesmal selbst aktiv geworden. Einen Automatismus gibt es meines Wissens nicht.
und den bisherigen Stromanbieter dann ggfs. mit in die neue
Wohnung nehmen?
da Verträge höchst individuelle Dinge sind, kann diese Frage niemand beantworten, ohne den Vertragsinhalt zu kennen. Ich würde einfach mal nachsehen, was im Vertrag bzw. den AGB des Anbieters hinsichtlich Beendigung geregelt ist.
Eine generelle gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nein…
Strom-oder Gaslieferungsverträge sind in der Regel einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Mieter und dem(den)
Versorgungsunternehmen.Das heisst man musst sich bei seinem Versorgungsunternhemen melden und den Anschlüß kündigen.
Sofern man innerhalb der gleichen Stadt umziehst,ist es allerdings in der
Regel Problemlos möglich,den Anschluß in der alten Wohnung abzumelden
und gleichzeitig in der neuen Wohnung den dortigen Anschluß zu übernehmen.
Ganz wichtig.
Man sollte am letzten Tag in der alten Wohnung die Zählerstände
Gas/Strom (eventuell Wasser) mit einem Zeugen ablesen und das gleiche
auch in der neuen Wohnung tun und diese Zählerstände dem Versorgungsunternehmen schriftlich mitteilen.
nein…
Strom-oder Gaslieferungsverträge sind in der Regel
einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Mieter und dem(den)
Versorgungsunternehmen.
Die man sich durchlesen muß…
In den AGB meines jetzigen Energieversorgers besteht z.B. ein fristloses Kündigungsrecht bei Auszug, bei einem anderen mußte 4 Wochen vorher gekündigt werden.
Das heisst man musst sich bei seinem
Versorgungsunternhemen melden und den Anschlüß kündigen.
[…]
Ganz wichtig.
Man sollte am letzten Tag in der alten Wohnung die
Zählerstände
Gas/Strom (eventuell Wasser) mit einem Zeugen ablesen und das
gleiche
auch in der neuen Wohnung tun und diese Zählerstände dem
Versorgungsunternehmen schriftlich mitteilen.
Oder das Unternehmen zu einer Sonderablesung bestellen, dafür werden allerdings meistens Gebühren fällig.