Hallo liebe Wissenden,
folgender Fall:
Der A hat seine Meinung zu den heutigen Dienstleisungsunternehmen in einem Leserbrief einer
örtlichen Zeitung geäußert, nachdem er eine Dienstleistung von einem Unternehmen in Anspruch
genommen hatte. Dabei hat der A keine Namen genannt, nur das Stadtteil, in dem sich das
Unternehmen befindet (nach seinem Wissen gibt es dort mindestens drei davon).
Der Geschäftsführer eines von den drei Unternehmen, wo A Kunde war, hat sich aber in diesem
Leserbrief wiedererkannt und verlangte bei der Redaktion der Zeitung nach einer
Gegendarstellung.
Diese erschien dann mit allen Namen, auch von A (ohne dass der A gefragt oder davon in
Kenntnis gesetzt wurde). Der A fand es persönlich nicht in Ordnung von der Redaktion, seinen
Namen ohne seinem Wissen zu veröffentlichen, unternahm aber keine Schritte in der Richtung.
Nach einigen Wochen bekommt A aber einen Brief vom Anwalt von B mit der Aufforderung, eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die entstandenen Anwaltskosten zu bezahlen mit
der Begründung, dass der Artikel von A geschäftsschädigend für das Unternehmen von B war.
(Bemerkung am Rande: A hat als Kunde beim Unternehmen B ausser seiner Telefonnummer noch nie
seine Kontaktdaten bzw. seine Adresse hinterlassen; nach der Gegendarstellung von B gab es
aber beim A einen Anruf von der Redaktion mit der Bitte, die persönlichen Adressdaten von A
zu hinterlassen, Begründung - die Redaktion hat alle Kontaktdaten von Leserbrief-Autoren).
Meine Fragen:
Wer hat in diesem Fall wessen Rechte verletzt?
Was würden sie dem A raten?
Bin auf euere Antworten gespannt,
Danke und Gruß, Xana