Unterlassung

Hallo liebe Wissenden,

folgender Fall:

Der A hat seine Meinung zu den heutigen Dienstleisungsunternehmen in einem Leserbrief einer
örtlichen Zeitung geäußert, nachdem er eine Dienstleistung von einem Unternehmen in Anspruch
genommen hatte. Dabei hat der A keine Namen genannt, nur das Stadtteil, in dem sich das
Unternehmen befindet (nach seinem Wissen gibt es dort mindestens drei davon).
Der Geschäftsführer eines von den drei Unternehmen, wo A Kunde war, hat sich aber in diesem
Leserbrief wiedererkannt und verlangte bei der Redaktion der Zeitung nach einer
Gegendarstellung.
Diese erschien dann mit allen Namen, auch von A (ohne dass der A gefragt oder davon in
Kenntnis gesetzt wurde). Der A fand es persönlich nicht in Ordnung von der Redaktion, seinen
Namen ohne seinem Wissen zu veröffentlichen, unternahm aber keine Schritte in der Richtung.

Nach einigen Wochen bekommt A aber einen Brief vom Anwalt von B mit der Aufforderung, eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die entstandenen Anwaltskosten zu bezahlen mit
der Begründung, dass der Artikel von A geschäftsschädigend für das Unternehmen von B war.
(Bemerkung am Rande: A hat als Kunde beim Unternehmen B ausser seiner Telefonnummer noch nie
seine Kontaktdaten bzw. seine Adresse hinterlassen; nach der Gegendarstellung von B gab es
aber beim A einen Anruf von der Redaktion mit der Bitte, die persönlichen Adressdaten von A
zu hinterlassen, Begründung - die Redaktion hat alle Kontaktdaten von Leserbrief-Autoren).

Meine Fragen:

Wer hat in diesem Fall wessen Rechte verletzt?

Was würden sie dem A raten?

Bin auf euere Antworten gespannt,

Danke und Gruß, Xana

hallo zusammen,

keine Antwort
hei

Hi,

sind die Behauptungen von A denn wahr? Da könnte man es ja auf einen Prozeß
ankommen lassen.

Das ist jedoch nur meine unfachmännische Vermutung. Da eine Erstberatung beim
Anwalt auch wieder nicht sooo viel kostet, würde ich ihm diese Frage einmal
vorlegen.

Gruß B