Ich habe in diesem Jahr von meinem Arbeitgeber eine Schulung bezahlt bekommen, von der sowohl ich als auch er einen großen Nutzen haben.Er hat mich einen Erklärung Unterschreiben lassen in der steht das im falle einer Kündigung meinerseits in den nächsten 2 Jahren, ich die gesamte Summe an Ihn erstatten muß.
Nun habe ich mir sagen lassen das dies rechtlich nicht haltbar sei, da er seinen Umsatz hat dadurch drastisch steigern können.
Nach meinen Kenntnissen mußt Du anteilig zahlen. Die konkreten Anteile sind entweder im Vorfeld unstrittig zur Einigung gekommen (was nicht der Fall ist) oder es wird der Wert der Weiterbildung den sie für jede Seite hat ins Verhältnis gesetzt.
bodo
juristisch betrachtet sind Verträge wie geschlossen einzuhalten. Ob dein Arbeitgeber sich tatsächlich auf einen anteiligen Handel einlässt, ist sicherlich in erster Linie Frage des guten Willens. Von deiner Formulierung her habe ich nicht den Eindruck, dass die Vertragsformulierung sittenwidrig oder sonst anfechtbar ist. Sorry. Aber vielleicht findet sich ja noch jemand mit ähnlichen Erfahrungen, der dir einen positiveren Bescheid erteilen kann.
Gruß, BeBro
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Kann man nicht beantworten, denn maßgebend ist nicht die Vereinbarung, sondern die Kosten der Schulung im Verhältnis zur Dauer der Bindung, die Dauer der bezahlten Freistellung für die Schulung abzüglich der Vorteile, die die Schulung bereits für den Arbeitgeber erbracht hat.
Bsp. aus der Rechtsprechung: 10.000 DM Schulung, Ausbildungsdauer 48 Arbeitstage Freistellung, Bindung 3 Jahre zulässig. Wenn die Schulung aber für Dich keine besonderen Vorteile gebracht hat, kann auch eine Bindung von 2 Jahren trotz Dauer von 3 Monaten und 18.000 DM Schulungskosten zu lang sein.
Rechtsfolge der zu langen Bindung ist die Anpassung an das richtige Maß.
Es ist rel. Schnuppe, ob du danach Vorteile durch die Schulung hast, sondern ob der Arbeitgeber benachteiligt wird, wenn er die „investition Schulung“ nicht voll nutzen kann, d du die Firma verläßt!
Gruß
Bernd
Kosten waren es DM 7800,–
Freistellung 10 Tage.
Wie ist es denn wenn ich die Branche verlasse und keinen
weiteren nutzen aus der Schulung ziehe. ?
Er konnte 5 Monate einen Vorteil daraus schlagen in dem er mich für DM 25000,–/ im Monat fakturiert hat, macht schlappe 125000,–, ist dies nicht entschädigung genug ???
Scheint nur auf den ersten Blick viel Geld zu sein! Ziehe davon erstmal dein Gehalt ab, dann die Arbeitskosten, usw…
Wird schon etwas weniger , gelle ;o)))
Ferner hätte er ja auch ohne Schulung Geld mit Dir verdient sodaß nur die interessiert, was er jetzt mehr für Dich berechnen kann!
Schwupps…denke mal dann ist er nach 5 Monaten noch nicht bei 15-20000 DM (Schätzung für die Schulungskosten)…
Bernd
Er konnte 5 Monate einen Vorteil daraus schlagen in dem er
mich für DM 25000,–/ im Monat fakturiert hat, macht schlappe
125000,–, ist dies nicht entschädigung genug ???
Die objektive Steigerung der Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt entscheidet.
Bei der Schulung an sich wäre vermutlich maximal 1 Jahr Bindung zulässig, angesichts des großen finanziellen Nutzeffekts für den Arbeitgeber in kurzer Zeit dürfte die zulässige Höchstbindung hingegen noch weiter reduziert sein.
Du hast ja schon eine Reihe von Anworten zur rechtlichen Lage erhalten.
Hier jedoch noch ein praktischer Tipp: Falls Du nun wirklich die Firma wechseln willst, sprich mit dem neuen Arbeitgeber über diese Klausel. Wenn Dich der neue wirklich dringend braucht, übernimmt er diese Kosten anstandslos.