Mangel in Wohnung

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Nov 2000

Hi,
ich denke mal, dass ich hier mit meinem Problem richtig bin, Mietrecht und was damit so zusammenhängt?
Also:
Ich bin in eine Mietwohnung eingezogen (15.10.00), die laut Vermieter fertig saniert sein sollte. Beim Einzug stellten wir nun fest, dass diverse Arbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt waren. Der Vermieter teilte daraufhin mit, dass er sich um die Behebung kümmert bis zu dem von uns gesetzten Termin (01.11.). Keiner der Mängel ist behoben noch haben wir einen Termin bekommen. Mehrmaliges Nachfragen brachte auch nichts. Einer der Mängel ist das Nichtvorhandensein von abgedichteten Fenstern oder eines Wasseranschlusses in der Küche. Mal von "Kleinigkeiten" wie einem nicht abgeschliffenenen und versiegeltem Fußboden (laut Mietvertrag aber zugesichtert) ganz abgesehen.
Ideen zur Klärung? Rechtliche Erfahrungen? Irgendwas?

Grüße
Toralf

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Mangel in Wohnung

    Als erstes solltest Du Dir darüber im klaren werden was Du willst, Wohnung behalten und Arbeiten ausführen oder so schnell und billig wie möglich raus. Für den Fall eins, schriftlich Anmahnen der Mängel mit Friststellung (angemessen)zur Fertigstellung - bei Verstreichen der Frist Nachfrist setzen mit Androhung des Einbehaltes der Miete (anteilig) (möglichst auf gesondertes Konto überweisen) - bei weiterer Verstreichung der Frist Ankündigung des Einbehaltes der Miete mit Angabe des Grundes und Verbleib der Miete. Bei nicht Reaktion Miete einbehalten ( aber Mahnen mit Kündigungsandrohung - Nachfrist wieder mit Kündigungsandrohung und Schadenersatz. Kündigen nicht nur nicht zahlen sondern, möglichst nachweislich gesondert aufbewahren).
    Im Fall zwei schriftlich und Schluß
    Für all die Schritte gibt es Fristen was angemessen ist, die sind einzuhalten.
    bodo

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Mangel in Wohnung

      Hallo Bodo,

      Also eigentlich wollen wir die Wohnung schon behalten, denn sie ist gut gelegen, groß und für unsere Vorstellungen nahezu ideal. Klar, man kann sowas auch woanders finden, weiß ich, aber ich will da schon wohnen bleiben... wobei, wirklich wohnen ist im Moment noch nicht, ist mehr hausen, bei all den Provisorien...

      Hast Du eine Ahnung, wo man diese Fristen nachschauen kann? Das wär ja mal ganz interessant.

      Danke im Voraus
      Toralf

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Re^3: Mangel in Wohnung

        Hi!

        Paß aber bei der Geschichte auf!! Wir hatten das gleiche Problem (Wohnst du etwa auch in Hattersheim ;o)))

        Bei uns wurde nach fast einem Jahr ddie undichten Fenster ausgetauscht worauf dann gleich ein Schrieb kam, daß die Miete erhöht wird um 11% der Reparaturkosten!!!! Laut Anwalt ist dies durchaus rechtens, auch wenn im Vertrag steht, daß die Reparaturen noch offen sind!!!

        Von daher würde ich an Deiner Stelle sofort zum Anwalt gehen! Hätt ich dsa gemacht hätte ich einiges weniger an Problemen!!!

        Gruß

        Bernd

        • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Mangel in Wohnung

          Hi Bernd,

          ich vermute, dass alte Fenster gegen doppelverglaste Fenster ausgewechselt wurden. Wenn dem so ist, handelt es sich nicht um eine Reparatur, sondern um eine Modernisierung. Reparaturkosten können nicht umgelegt werden, dagegen aber Kosten der Modernisierung.

          Gruß

          Dagmar

          • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
            Re^5: Mangel in Wohnung

            Hi!

            War ne Reparatur, keine Modernisierung, aber die versuchens halt auf diese Weise!!

            Nichtsdestotrotz war das bei einzug abgesprochen und damit gibt es keine legitime Berechtigung die Mite zu erhöhen....

            Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Es tut sich was...

    Hi Bodo,
    ich habe dann mal wieder ein Fax an meinen Vermieter geschrieben (langsam füllen sich Ordner, und das nach 3 Wochen...). Und erneut eine Frist gestellt.
    Siehe da, auf einmal kriege ich einen Anruf von einem der Handwerker, die vorher angeblich schon informiert waren und der will morgen zumindest das Problem Wasser in der Küche lösen... er wußte übrigens nichts von vorheriger Auftragserteilung seitens des Vermieters... und dieser Handwerker ist Soloakteur, also was sagt uns das? Mal sehen, ob ich denn auch noch meine Fenster abgedichtet kriege... und den Fußboden geschliffen...
    Danke
    Toralf

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