Eine Person lässt bei einem Lackierer sein Auto teilweisse lackieren. Aus finanziellen Gründen einigt man sich auf ein lackieren ohne Rechnung ( also schwarz ).
Nun holt die Person sein Auto ab.
Ein Tag später bemerkt man wie schlampig lackiert wurde und das die Farbe gar nicht so richtig passt ( hat man leider nicht beim abholen bemerkt, da das Auto in einer dunklen Halle stand.
Nun konfrontiert die Person den Lackierer auf seine Pfuscharbeit und möchte eine neue kostenlose Lackierung oder das Geld was die Lackierung kostete zurück
Der Lackierer stellt sich dumm und tut so als kenne er die Person nicht. Nach langen hin und her meint der Lackierer " wenn sie bei mir gewessen wären hätten sie ja eine Rechnung, wenn sie das nicht haben, waren sie wohl nicht bei mir"
Was kann die Person nun tun ? Da die Arbeit ja schwarz gemacht wurde, wie sind die Chancen wenn man einen Anwalt einschaltet um entweder eine Neulackierung zu bekommen,oder sein Geld
pech gehabt
die person wollte geld sparen, ging leider in die hose. somit hat sie pech gehabt. den ein beweissen wird wohl kaum möglich sein das dies gerade bei dem lackierer gemacht wurde
den ein beweissen wird wohl kaum möglich
sein das dies gerade bei dem lackierer gemacht wurde
Wer sollte wem was beweisen? Schwarzarbeit ist so viel ich weiß eine Straftat. Der Kunde des Schwarzarbeiters soll ruhig klagen. Dann isser logischerweise auch dran. Dümmer gehts nümmer.
Find ich als Handwerker immer gut, wenns mal solche Leute auf die Fresse haut mit ihrem Geiz.
mit anwalt drohen
die person sollte mit anwalt drohen. im endeffekt sind beide straftäter da schwarzarbeit verboten ist. aber der lackierer wird am ende den grösseren schaden haben als die person.
also wird der lackierer wohl kleinbei geben am ende
Wenn man ihm etwas nachweisen kann. Wie soll das gehen ?
also ich denke mal so eine auto lackieren wird bestimmt 2 bis 3 tage dauern, wenn man die ganzen arbeiten bedenkt. während dieser zeit hatte ja die person kein auto und es stand beim lackierer. jetzt muss nur noch ein zeige gefunden werden der dies bestätigt und schon hat der lackierer ein problem.
also wenn man es drauf anlegt geht das schon. und wenn der lackierer eh dreck am stecken hat ( also vielleicht öfters schwarz arbeitet ) wird er wohl muffensausen bekommen, wenn es dann tiefer nachgeprüft wird wieviel denn im monat an arbeiten abgerechnet wird.
also es geht schon wenn man will. und anwälte sind auf schwarzarbeiter eh ganz scharf um diese dingfest zu machen um sich zu profilieren
Wohl kaum, da er bestreitet, den Anspruchsteller überhaupt zu
kennen, dürfte dieser ein Beweisproblem haben.
also es geht schon wenn man will. und anwälte sind auf
schwarzarbeiter eh ganz scharf um diese dingfest zu machen um
sich zu profilieren
Lol
Also ich habe noch keinen Anwalt gesehen der sich über die Verurteilung eines Schwarzarbeiters profiliert.
Und ich kenne ebenfalls keinen der „ganz scharf“ auf Schwarzarbeiter ist. Scharf auf Schwarzarbeiter ist der Zoll.
Moin,
so schwer ist das mit dem Beweis gar nicht, aber das ist eine andere
Sache.
Selbstanzeige des Auftragsgebers ist der erste Schritt. Ansonsten haben
einige Gerichte schon so geurteilt, dass man selbst bei Schwarzarbeit
Anspruch auf die übliche Gewährleistung hat. Schlechte Karten für den
Schlamper, vorm Finanzamt mal abgesehen.
Schöne Woche
Richard